BAK-Präsident zu E-Health

„Ein von Apothekern nicht mitzutragender Etikettenschwindel!“

31.05.2015, 14:30 Uhr

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, pocht auf Änderungen im E-Health-Gesetz. (Foto: ABDA)

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, pocht auf Änderungen im E-Health-Gesetz. (Foto: ABDA)


Meran – Nach ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kritisiert jetzt auch Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, den E-Health-Gesetzentwurf mit deutlichen Worten. In seiner Eröffnungsrede des Pharmacon Meran sprach er von Konstruktionsfehlern, Etikettenschwindel und einem Gesetz zulasten Dritter, das von der Apothekerschaft nicht mitgetragen werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kassenärzte zu verpflichten, bei Verordnung von mindestens drei Medikamenten den Patienten einen schriftlichen Medikationsplan in Papierform anzubieten. Dieser muss bei Änderung der Medikation aktualisiert werden. Dabei sollen auch andere Leistungserbringer wie Apotheker Aktualisierungen vornehmen können. Ärzte sollen für diese Aufgabe ein Honorar erhalten. Apotheker können Ergänzungen vornehmen, allerdings im Rahmen ihrer mit dem Fixzuschlag abgegoltenen Beratungstätigkeit.

Kiefer begrüßte prinzipiell, dass das Bundesministerium für Gesundheit der Arzneimitteltherapiesicherheit einen hohen Stellenwert eingeräumt habe und dieses Ziel auch im E-Health-Gesetz mit der Verankerung des Medikationsplans verfolge. Der Plan werde dort als einer der kommunikativen Bausteine beschrieben, was grundsätzlich richtig sei, so Kiefer. Doch wie er in dem Entwurf angelegt sei, sei er ein absoluter Etikettenschwindel.

So hätten alle, auch die Ärzte, erkannt, dass auch die Selbstmedikation zwingend in einem Medikationsplan berücksichtigt werden muss. Eine strukturelle Einbindung der Apotheker finde aber nicht statt, so Kiefer. Das ist für Kiefer einer der Konstruktionsfehler, die zur Verunsicherung der Patienten führen werden. Darüber hinaus kritisierte er, dass die verpflichtende Durchführung einer Medikationsanalyse durch den Apotheker, mit der ein Medikationsplan erst einen Sinn macht, keine Erwähnung findet. So wie der Medikationsplan im E-Health-Gesetz angelegt ist, kann er für Kiefer höchstens eine reine Anwendungshinweissammlung sein.

Doch ein Medikationsplan im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit im Sinne des Patienten erfordere die komplette Erfassung der Medikation, also auch der Selbstmedikation und darüber hinaus die pharmazeutische Bewertung der Gesamtmedikation unter Einbeziehung des Patienten. Das koste Zeit und damit auch Geld und sei eine neue Dienstleistung, die honoriert werden müsse, betonte Kiefer. Das E-Health-Gesetz in seiner jetzigen Form ist für Kiefer eindeutig ein Gesetz zulasten Dritter, zulasten der Apothekerschaft, das die Apotheker so nicht mittragen können.


Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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