Schweiz

Zürcher Apotheker impfen

05.06.2015, 14:55 Uhr

Im Schweizer Kanton Zürich dürfen Apotheker nun auch ohne Rezept impfen. (Foto: カシス - Fotolia)

Im Schweizer Kanton Zürich dürfen Apotheker nun auch ohne Rezept impfen. (Foto: カシス - Fotolia)


Berlin - Während die deutschen Apotheken mit ihrem Vorschlag, in der Apotheke die Überprüfung des Impfstatus als Dienstleistung zu übernehmen, in der Politik wenig Gehör findet, ist man in der Schweiz weiter: Zürich ist der erste Schweizer Kanton, in dem speziell dafür ausgebildete Apotheker auch ohne ärztliche Verordnung Erwachsene sogar selbst impfen dürfen. Aus Sicht des Schweizer Apothekerverbandes PharmaSuisse eine wegweisende Entscheidung. So werde Apothekern erlaubt, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zu einer gesünderen Schweiz zu leisten. Ärzte würden entlastet – und auch die Kunden begrüßten das neue Angebot.

PharmaSuisse verweist auf eine aktuelle von ihr initiierte Bevölkerungsumfrage, derzufolge die Nachfrage nach Impfungen in der Apotheke steigt: Waren es beim Apothekenmonitor 2014 noch 41 Prozent der Befragten, die sich für dieses Angebot interessierten, weise der Apothekenmonitor 2015 schon 55 Prozent Interessierte aus.

Ein Wehrmutstropfen ist für den Schweizer Apothekerverband, dass Apotheken, die impfen wollen, einen bürokratischen Weg der Bewilligung gehen müssen. Eine einfache Meldepflicht hätte gereicht, meint man dort. Immerhin: 47 Apotheker mit Wohnsitz in Zürich sind bereits Inhaber des benötigten Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme. Dafür haben sie eine fünftägige Ausbildung inklusive Reanimationskurs absolviert. Anschließend müssen sie sich regelmäßig fortbilden.

Von diesen speziell geschulten  Apothekern geimpft werden dürfen ausschließlich gesunde Erwachsene. Und zwar gegen die, FSME sowie – wenn die Erstimpfung vom Arzt durchgeführt wurde – Hepatitis A und B.

PharmaSuisse weist weiterhin darauf hin, dass sich schweizweit bereits 269 Apotheker für das Impfen qualifiziert haben. Sobald ihre Kantone nachziehen, werden auch sie loslegen. In den Kantonen Solothurn, Neuenburg, Basel-Landschaft und Tessin dürfen sie bereits Impfungen durchführen, sofern ein Rezept für den Impfstoff vorliegt. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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