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Abgeordnetengruppe für Verbot
Bestrafung für geschäftsmäßige Sterbehilfe
Berlin – Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will künftig jede geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Der Gesetzentwurf von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde, ist gegen „Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen“ gerichtet, die Beihilfe zum Suizid regelmäßig etwa durch Beschaffung eines Medikamentes anbieten. Das könnte zu einem ungewünschten gesellschaftlichen Gewöhnungseffekt führen, so die Argumentation der Abgeordneten.
Ein Suizidversuch oder die Teilnahme an einem Suizid(versuch) sollen weiterhin straffrei bleiben. Der Entwurf „kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidbeihilfe, die im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“, heißt es. Die Abgeordneten grenzen sich aber von anderen angekündigten Entwürfen ab, die etwa eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids vorschlagen.
Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese erklärte: „Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte.“ Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg ist die Neuregelung der Sterbehilfe nur ein Teilaspekt der Versorgung schwerst- und sterbenskranker Menschen in einer alternden Gesellschaft. Daher erwartet sie eine weitergehende Debatte.
Es ist der erste öffentlich gemachte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe. Mehrere interfraktionelle Gruppen wollen in den nächsten Tagen ebenfalls einen eigenen Entwurf vorlegen. Parallel dazu erarbeitete Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen Gesetzentwurf zur besseren Betreuung schwerst- und sterbenskranker Menschen in der Palliativmedizin und der Hospizbewegung. Die Gruppenanträge sollen Anfang Juli erstmals im Bundestag behandelt werden.
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