Für mehr Qualität

Kabinett beschließt Gröhes Krankenhausreform

10.06.2015, 12:15 Uhr

Das Kabinett hat Gröhes Krankenhausreform verabschiedet. (Bild: RA Studio/Fotolia)

Das Kabinett hat Gröhes Krankenhausreform verabschiedet. (Bild: RA Studio/Fotolia)


Berlin - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Krankenhausstrukturreform (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen. Danach müssen die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland künftig mit Abschlägen rechnen, wenn ihnen fortgesetzt Qualitätsmängel nachgewiesen werden. Dies kann bis hin zu einer Umwidmung des Hauses oder zur Schließung führen. Besonders gute Qualität soll entsprechend höher vergütet werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Um die Reform zu finanzieren, soll ein Strukturfonds mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro geschaffen werden. Dafür sollen 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Die Länder sollen dies mit weiteren 500 Millionen Euro gegenfinanzieren. „Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können“, erklärte Gröhe. „Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt. Außerdem bringen wir mehr Pflegepersonal ans Krankenbett.“

Denn gute Versorgung und Pflege könne nur gelingen, so Gröhe weiter, wenn Ärzte und Pfleger nicht dauerhaft überlastet seien. Von 2016 bis 2018 soll daher ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt werden. Die Fördermittel betragen bis zu 660 Millionen Euro. Nach Ende des Förderprogramms stehen jährlich bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch können laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen. Zudem soll eine Experten-Kommission prüfen und bis Ende 2017 Vorschläge unterbreiten, wie Pflege in Krankenhäusern angemessen honoriert werden kann.

Kritik an den Reform-Plänen

Der Präsident des Sozialverbandes SoVD, Adolf Bauer, kritisierte, eine verlässliche Finanzierung der Investitionskosten sei nicht sicher. Die Länder, die für die Investitionskosten zuständig sind, müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Nach Schätzungen belaufen sich die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die geplanten Reformmaßnahmen bis 2020 auf rund 5,4 Milliarden Euro. Das müssten die Versicherten möglicherweise alleine tragen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) fordert verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung. „Wir brauchen objektive und einheitlich gültige Kriterien für die Entscheidung, ob wir ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung in Zukunft noch benötigen“, erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Er warnte, den Strukturfonds als Mittel zur Beseitigung des Investitionsstaus der Krankenhäuser misszuverstehen. „Das Kernproblem der Krankenhausversorgung in Deutschland bleibt also auch bei dieser Reform ungelöst.“


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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