GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Doch keine zweite Amtszeit für Hecken

Berlin - 11.06.2015, 10:40 Uhr

Josef Hecken: Länger als sechs Jahre wird er nicht an der Spitze des G-BA stehen. (Foto: G-BA)

Josef Hecken: Länger als sechs Jahre wird er nicht an der Spitze des G-BA stehen. (Foto: G-BA)


Heute Nachmittag steht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Ein zunächst angedachter Änderungsantrag der Regierungsfraktionen fiel in der gestrigen Ausschusssitzung übrigens unter den Tisch: Die Amtszeit der Unparteiischen im Beschlussgremium des Gemeinsemen Bundesausschusses (G-BA) soll nun doch nicht verlängert werden können. Damit bleibt es dabei: Nach sechs Jahren Amtszeit ist für Josef Hecken und seine Mitstreiter an der Spitze des G-BA.

Die Formulierungshilfe für den kürzlich noch geplanten Änderungsantrag hatte stutzig gemacht: Die Vorgabe des SGB V, dass weitere Amtszeiten der Unparteiischen im G-BA ausgeschlossen sind, sollte gestrichen werden (§ 91 Abs. 2). Zur Begründung waren die vielen neuen Aufgaben genannt, die dem G-BA vom Gesetzgeber übertragen wurden. Die Befristung kollidiere mit dem Ziel einer effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung, hieß es.

Als die Befristung Anfang 2012 eingeführt wurde – verbunden mit der Verlängerung der Amtszeit von vier auf sechs Jahre – begründete man dies mit der Unabhängigkeit, die gewahrt werden solle. Das Abstimmungsverhalten der Unparteiischen dürfe nicht zum Maßstab einer erneuten Berufung gemacht werden, so die Begründung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz.

Möglicherweise sind die Beweggründe von damals nun doch wieder stärker nach vorne getreten als der Wunsch nach Kontinuität. Damit ist für Hecken, der seit 1. Juli 2012 G-BA-Chef ist, nun Halbzeit. Ebenso für seine beiden unparteiischen Kollegen Regina Klakow-Franck und Harald Deisler.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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