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Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) haben eine gemeinsame Pressemitteilung zum E-Health-Gesetz herausgegeben. Dazu ein Kommentar von Doris Uhl.
Es waren starke Worte, die der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, in Sachen E-Health-Gesetzentwurf in seiner Eröffnungsrede des Pharmacon in Meran an die Politik gerichtet hat: Er sprach von Konstruktionsfehlern, Etikettenschwindel, einem Gesetz zulasten Dritter, das die Apothekerschaft nicht gewillt ist, mitzutragen.
Und jetzt gibt es eine Presseerklärung zum E-Health-Gesetz, in der gematik-Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern zwar Kritik an der Umsetzung des Gesetzes üben, aber grundsätzlich positive Ansätze sehen. Sie haben richtig gelesen: Auch die Apotheker haben diese gemeinsame Pressemitteilung unterschrieben, und zwar vertreten durch Dr. Reiner Kern, den Pressesprecher der ABDA. Er wird am Ende der Pressemitteilung als Ansprechpartner aufgeführt, allerdings für den DAV. Die Kritik des BAK-Präsidenten sucht man in dieser Pressemitteilung vergeblich.
Der DAV hat bekanntlich die Führerschaft in Sachen AMTS in der gematik übernommen. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass er vor der Übermacht der Ärzte in der illustren Gesellschafterversammlung eingeknickt ist und einem Kompromiss zugestimmt hat, nach dem im AMTS-Datensatz für Apotheker auf ein Diagnosefeld verzichtet wird. Jeder, der sich mit den pharmazeutischen Dienstleistungen Medikationsanalyse und Medikationsmanagement beschäftigt hat, weiß, dass ohne Kenntnis der Diagnose eine erweiterte und umfassende Medikationsanalyse und ein interprofessionelles Medikationsmanagement, bei dem sich Ärzte und Apotheker auf Augenhöhe zum Wohle des Patienten begegnen, nicht möglich sind.
Der Kompromiss, den der DAV verantwortet, konterkariert alle Bestrebungen der Apotheker in Sachen Medikationsanalyse und Medikationsmanagement. Bei näherer Betrachtung kann man den Kompromiss getrost als Verrat an den im Perspektivpapier 2030 gesteckten Zielen bezeichnen. Und als ob damit noch nicht genug Schaden angerichtet wurde, begrüßt nun der DAV das E-Health-Gesetz in seinen Grundzügen und fällt dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer in den Rücken. Damit verbündet sich der DAV mit den Ärzten, die den Apothekern in Sachen Medikationsplan nur eine Assistenz zubilligen und Medikationsanalysen sowieso nicht in den Händen von Apothekern sehen wollen.
Man möchte den DAV-Verantwortlichen den Kästner-Spruch zurufen: „Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken!“ Doch dafür scheint es einfach zu spät zu sein. Und sollte der Spruch doch noch gehört werden, bestehen erhebliche Zweifel, ob er auch verstanden wird.
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