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Wer soll den Medikationsplan erstellen?
NRW: Wahlrecht für Versicherte
Nordrhein-Westfalen beabsichtigt einen Änderungsantrag zum Entwurf eines „Gesetzes für die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) in den Bundesrat einzubringen. Sein Ziel: Versicherte sollen wählen können, wer ihren Medikationsplan erstellt: Arzt oder Apotheker.
Der im E-Health-Gesetz verankerte Medikationsplan sorgt nach wie vor für Unmut unter Apothekern. Sie sollen nur eine untergeordnete Rolle spielen – ihre Expertise als Arzneimittelfachleute wird im bislang vorliegenden Regierungsentwurf nicht nur aus Sicht der ABDA unzureichend eingebunden.
Auch in der Politik merkt man mittlerweile, dass hier offenbar zu kurz gesprungen wurde. Vergangene Woche erklärte Jens Spahn – noch gesundheitspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion – im Interview mit DAZ.online, dass die Apotheker stärker eingebunden werden müssten. Das letzte Wort ist hier aus seiner Sicht noch nicht gesprochen: „Erfahrungsgemäß kommt kein Gesetz so aus dem Bundestag, wie es eingebracht wurde. Wir schauen mal, was geht“, sagte Spahn.
Am Wochenende zeigte sich die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) beim niedersächsischen Apothekertag bereit, die Forderung der Apotheker, Medikationspläne zu erstellen zu unterstützten. Sie erklärte, dieses Anliegen in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vortragen zu wollen, die am 24. und 25. Juni in Bad Dürkheim stattfinden wird.
Steffens will Änderungsantrag einbringen
Eine Vorlage für die Länder liefert nun auch Barbara Steffens (Grüne), Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen, dem immerhin bevölkerungsreichten Bundesland Deutschlands. Ihr Ministerium bestätigte gegenüber DAZ.online die Absicht, einen Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz über den Bundesrat einzubringen. „Mit diesem Antrag soll Versicherten die Wahlmöglichkeit gegeben werden, den Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans gegenüber einem Vertragsarzt oder einer Apotheke geltend zu machen“, so eine Sprecherin.
Der Bundestag muss diesen Antrag nicht zwingend berücksichtigen – schließlich handelt es sich beim E-Health-Gesetz um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Doch auch bei solchen Gesetzen hat der Bundestag schon Empfehlungen der Länder aufgegriffen. Etwa kürzlich beim GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: In der neuen Regelung zum Entlassmanagement hat der Gesetzgeber die Anregung des Bundesrats aufgenommen, klarzustellen, dass auch hier das Zuweisungsverbot nach § 11 Apothekengesetz zu beachten ist, private Rezeptvermittler sollen so außen vor bleiben.
Am 3. Juli wird das E-Health-Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Dann haben die Länder Gelegenheit zur Stellungnahme.
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