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Deutsches Gesundheitswesen
Grüne stellen Regierung Fragen zu TTIP
Der dürftige Informationsfluss treibt nicht nur die Öffentlichkeit und die Medien um, auch Bundestagsabgeordnete verlangen verstärkt nach Antworten: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet sich aktuell in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung und will mehr über die möglichen Auswirkungen der Freihandelsabkommen CETA und TTIP auf das Gesundheitswesen in Deutschland erfahren. Unter anderem wollen die Grünen wissen, was die Regierung dazu veranlasst hat, zu erklären, die im Apothekenrecht bestehenden Beschränkungen würden nicht berührt.
In ihrer Anfrage verweisen die Grünen auf die gemeinsame Erklärung mehrerer Verbände von Gesundheitsberufen aus dem Mai, in der unter anderem ABDA-Präsident Friedemann Schmidt vor möglichen Auswirkungen der von der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) verhandelten Abkommen auf das deutsche Gesundheitswesen warnte. Bislang sei unklar, kritisieren die Grünen, ob die Ausnahmeregelungen für Sozialversicherungssysteme auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland vollständig anwendbar seien – „angesichts seiner spezifischen Besonderheiten“ wie dem Selbstverwaltungsprinzip.
Von der Regierung wollen die Abgeordneten um Maria Klein-Schmeink daher Antworten auf 24 Fragen, teilweise mit Unterfragen: Was kommt mit CETA und TTIP auf das deutsche Gesundheitswesen zu? Wie werden sich die Abkommen auswirken auf die GKV, aktuelle und künftige Vorschriften zur Preisfestsetzung und Erstattung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Transparenz von Studiendaten, auf Krankenhäuser, Patienten und Ärzte? Wenn die deutschen Regelungen nämlich nicht von den Verhandlungen ausgenommen sind, wären entsprechende Leistungen unter Umständen „der Definitionsmacht privater Schiedsgerichte unterworfen“, warnen die Grünen.
Auch die Apotheken haben die Abgeordneten im Blick. In einem Schreiben an die ABDA hatte das Bundesgesundheitsministerium Mitte Februar erklärt, nicht davon auszugehen, dass die deutschen Regelungen zum Apothekenrecht durch CETA und TTIP aufgeweicht werden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, hieß es. Doch Klein-Schmeink und Kollegen wollen es genau wissen: „Aufgrund welcher konkreten Formulierungen in CETA und welcher Anhaltspunkte in den Verhandlungen zum TTIP geht die Bundesregierung davon aus […], dass die in Deutschland geltenden Regulierungen des Apothekenmarktes nicht von den genannten Verträgen berührt sind bzw. berührt sein werden?“
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