Anträge des letzten Apothekertags

Kein eigenes Lieferengpass-Verzeichnis

Berlin - 24.06.2015, 14:40 Uhr

Was ist aus den Apothekertagsanträgen zu Lieferengpässen geworden? (Foto: A. Schelbert)

Was ist aus den Apothekertagsanträgen zu Lieferengpässen geworden? (Foto: A. Schelbert)


Lieferengpässe sind weiterhin ein Problem in Apotheken. Beim Deutschen Apothekertag in München rankten sich im letzten Jahr gleich mehrere Anträge um das Thema. In ihrem letzte Woche an die Mitgliedsorganisationen versendeten Bericht über die Behandlung der Anträge der Hauptversammlung 2014 lässt die ABDA wissen: Das Problem wurde an verschiedenen Stellen angesprochen. Die Idee, übergangsweise ein eigenes elektronisches Verzeichnis zu erstellen, in das die Apotheken auftretende Lieferengpässe eintragen können, will sie allerdings nicht weiter verfolgen – das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen.

Aus drei verschiedenen Kammerbezirken gab es letztes Jahr in München ähnlich lautende Anträge. Der Grundtenor: Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Ausmaß und Ursachen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln zu analysieren und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten, wie Engpässe vermieden werden können. Teilweise lautete die Forderung, der Schwerpunkt solle dabei auf lebensnotwendigen Arzneimitteln, insbesondere Zytostatika und Antibiotika, liegen.

Zu allen drei Anträgen erklärt die ABDA nun, dass sie die Sorge vor Lieferengpässen bei Arzneimitteln „an verschiedensten Stellen sowohl im nationalen als auch europäischen Kontext dargestellt“ habe. Dabei habe man vermittelt, dass durch den Einsatz der Apotheker bislang verhindert werden konnte, dass aus Lieferengpässen einzelner Arzneimittel Versorgungsengpässe für die Patienten wurden, dies aber mit erheblichem Aufwand verbunden sei. Zudem weist die ABDA darauf hin, dass das Thema Lieferengpässe einer der zentralen Punkte des sogenannten Pharmadialogs der Bundesregierung ist. „Ob und welche Maßnahmen hier ergriffen werden, wird sich erst nach Ablauf des Berichtszeitraumes zeigen.“

Thürigen will noch mehr

Ein weitergehender Antrag kam von der Landesapothekerkammer Thüringen. Mit diesem wurde das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, eine rechtliche Grundlage für die verbindliche Meldung von Lieferengpässen durch den Hersteller zu schaffen. Bis dahin sollte unter Einbindung von Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und ABDATA ein eigenes elektronisches Verzeichnis eingerichtet werden, in das die Apotheken auftretende Lieferengpässe eintragen können. So könne die Versorgungssituation unabhängig von Herstellerangaben zentral dokumentiert werden.

Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker hatte diesen Antrag in den Ausschuss verwiesen – gelandet ist er im Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer (GfV BAK). „Nach ausführlicher und mehrfacher Beratung zum Nutzen-/Aufwand-Verhältnis ist der GfV BAK zu dem Ergebnis gekommen, die Einrichtung eines eigenen elektronischen Verzeichnisses derzeit nicht weiter zu verfolgen“, heißt es nun im ABDA-Bericht. Dieses Votum habe der Geschäftsführende ABDA-Vorstand bekräftigt.

Beschlussfassung für ABDA-Mitgliederversammlung geplant

Dem Antragsteller sei allerdings Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben worden – diese habe er auch genutzt. Mit dieser schriftlichen Stellungnahme werde sich der GfV BAK in seiner nächstmöglichen Sitzung beschäftigen. Im Anschluss soll eine entsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung in der nächstmöglichen ABDA-Mitgliederversammlung vorgenommen werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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