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Die Apothekenvergütung ist unzureichend und der Anpassungsmechanismus des Bundeswirtschaftsministeriums für den Festzuschlag leistungsfeindlich. Dies kritisierte der 1. Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. (BAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, bei der gestrigen BAV-Mitgliederversammlung in Nürnberg. Politisches Ziel des Deutschen Apothekerverbands und der Landesapothekerverbände sei daher, die Honorierung von Dienstleistungen auszubauen und so die Abhängigkeit von Preis und Menge abgegebener Packungen nach und nach zu senken.
Beim derzeitigen Anpassungsmechanismus für den Festzuschlag würden Rohertragsteigerungen durch mehr abgegebene Packungen gegengerechnet und das bedeute letztlich ein Einfrieren des Honorars auf bestenfalls derzeitigem Niveau. „Das ist absolut leistungsfeindlich“, beklagte Hubmann laut einer Mitteilung des BAV. „Im Gegensatz zu Krankenhäusern oder der ambulanten ärztlichen Versorgung, wo es ebenfalls einen Mehrleistungsabschlag gibt, veranlassen wir unsere Leistung nicht selbst, sondern andere. Und der Mehrleistungsabschlag beträgt dort lediglich 25 Prozent bis 50 Prozent, nicht 100 Prozent wie bei uns.“ Dies müsse geändert werden – und der BAV werde dies in Gesprächen mit der Politik immer wieder einfordern.
Die Versorgung gesetzlich Versicherter mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werde Apotheken auch weiterhin wirtschaftlich dominieren, so Hubmann. Doch dieser Bereich werde auch dauerhaft politischer Einflussnahme ausgesetzt sein. Zugleich würden immer mehr Forderungen nach hochwertigen Leistungen laut. Die Bereitschaft zur wirtschaftlichen Anerkennung erfolge hingegen stets „mit Blick auf Kassenlage“. Ziel sei aber, auch für Dienstleistungen honoriert zu werden. Etwa bei der pharmazeutischen Beratung mit Medikationsplan oder dem Medikationsmanagement zusammen mit Ärzten. Zudem solle das Fixhonorar für Fertigarzneimittel auch für die Abgabe von Rezepturen veranschlagt werden. Die derzeitige Rezeptur-Vergütung sei nur für die Herstellung, dabei fielen hier ebenfalls Logistik- und Beratungsleistungen an. Ferner drängte Hubmann auf eine Erhöhung der Dokumentationsgebühr bei allen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, etwa Betäubungsmitteln.
Erleichterungen für Apotheken dank Vertragsänderungen und OVP
BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber berichtete vom Vertragsgeschäft. So erhielt der Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern mit den Verbänden der Bayerischen Regionalkrankenkassen zum 1. Oktober 2014 eine Erneuerung. „Aus unserer Sicht war wichtig, für die Praxis Erleichterungen und Vereinfachungen zu vereinbaren“, sagte Weber. So habe man jetzt geregelt, dass für die Übereinstimmung der Betriebsstättennummer keine Prüfpflicht bestehe. Auch das Verfahren beim Fehlen der lebenslangen Arztnummer sei vereinfacht worden. Zudem dürfe ein Vielfaches der größten Packung bei Stückzahlverordnung auch dann abgegeben werden, wenn der Vertragsarzt nicht durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe genau der verordneten Menge hingewiesen hat. „Alles in allem können wir mit den erreichten Änderungen zufrieden sein“, so Weber.
Ein Kapitel für sich sei inzwischen die Hilfsmittelversorgung. Seit Februar dieses Jahres sei mit dem Online-Vertragsportal (OVP) eine elektronische Unterstützung verfügbar – teilnehmen dürfen exklusiv nur Mitglieder der Landesapothekerverbände. Sie finden im OVP ihre persönlichen, apothekenbezogenen Informationen über bestehende oder mögliche Hilfsmittelverträge mit Kostenträgern übersichtlich aufbereitet vor. Es sei zum ersten Mal auf einen Blick erkennbar, welchen Verträgen bzw. Anlagen zu Verträgen sie beigetreten sind und ob dieser Vertragsbeitritt mit der vorhandenen Präqualifizierung übereinstimmt. In Bayern gibt es laut Weber inzwischen rund 2.000 Mitgliedsapotheken als Teilnehmer. Zusätzliche Kosten fallen für sie nicht an. Es muss nur die richtige Schnittstelle vom Softwarenhaus zur Verfügung gestellt werden. Weber riet: „Fragen Sie Ihr Softwarehaus, ob es sich an der Umsetzung dieser Schnittstelle beteiligt und wann Ihnen das Ergebnis für Ihre praktische Arbeit in der Apotheke zur Verfügung stehen wird.“
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