Apothekerkammer Berlin

Resolution zum Medikationsplan

Berlin - 25.06.2015, 15:45 Uhr

Arzt und Apotheker sollten gemeinsam für den bestmöglichen Medikationsplan sorgen. (Foto: Photographee/Fotolia)

Arzt und Apotheker sollten gemeinsam für den bestmöglichen Medikationsplan sorgen. (Foto: Photographee/Fotolia)


Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat sich in einer Resolution dafür ausgesprochen, Apotheker stärker in den geplanten Medikationsplan einzubeziehen. Der Patient müsse sowohl gegenüber dem Arzt als auch gegenüber dem Apotheker einen Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans haben. Dieser Ruf ist von Apothekern in den letzten Monat häufig zu hören gewesen. Mittlerweile ist er auch in der Politik angekommen - dass er dort nicht verhallt, bleibt zu hoffen.

Laut dem Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch auf einen Medikationsplan – und zwar ab drei verordneten Arzneimitteln. Die Berliner Delegierten konstatieren in ihrer Resolution: „Ärzte, die einen Medikationsplan erstellen oder aktualisieren, erhalten hierfür einen gesonderten Vergütungsanspruch. Der Kreis der Ärzte, die auf Verlangen des Patienten einen Medikationsplan ausstellen müssen, wird auf alle Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ausgeweitet.“

Doch die Delegiertenversammlung sprach sich am 23. Juni dafür aus, „dass der Anspruch des Patienten auf Ausstellung eines Medikationsplans sowohl gegenüber einem Arzt als auch gegenüber einem Apotheker besteht“. Auch die vom Patienten gewählte Apotheke solle den Medikationsplan in Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten erstellen und regelmäßig überprüfen und aktualisieren dürfen. „Auf diese Weise entsteht ein möglichst vollständiger und abgestimmter Medikationsplan, der auch die Selbstmedikation besser erfasst. Für die Zusammenarbeit sollten mit den Ärzten gemeinsam klare Vorgaben und Regelungen der Arbeitsteilung festgelegt werden.“

Aufgaben erfordern Vergütung

Die Resolution stellt auch klar, dass die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans keine mit der Abgabe von einzelnen Arzneimitteln im Zusammenhang stehende Tätigkeiten ist, die Gegenstand der Information und Beratung durch den Apotheker ist. Die Konsequenz: „Diese Aufgaben erfordern daher zwingend eine gesonderte Vergütung.“

Das gleiche gelte für die Medikationsanalyse, einem besonders wichtigen Baustein des Medikationsplans, der in dem Gesetzentwurf bislang gar nicht vorgesehen ist. „Mit der Medikationsanalyse werden alle Arzneimittel des Patienten zunächst erfasst und bewertet. Überprüft werden sollten sowohl pharmazeutische als auch medizinische Parameter. Erst eine strukturierte Medikationsanalyse ist aber der relevante Schritt, um Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für jeden einzelnen Patienten zu gewährleisten und einen optimalen Einsatz und Therapieerfolg der verordneten Arzneimittel zu erreichen. Diese Aufgaben erfordern Zeit und müssen daher ebenfalls gesondert vergütet werden.“  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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