88. Gesundheitsministerkonferenz

Telemedizin soll Teil der Regelversorgung werden

Bad Dürkheim/Berlin - 25.06.2015, 16:40 Uhr

Die Telemedizin soll Bestandteil der regulären Versorgung werden. (Bild: kebox/Fotolia)

Die Telemedizin soll Bestandteil der regulären Versorgung werden. (Bild: kebox/Fotolia)


Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder wollen mit einem verstärkten Einsatz von Telemedizin Patienten und Ärzte entlasten und zugleich die Versorgung verbessern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll klären, wie die Telemedizin zum Bestandteil der regulären Versorgung gemacht und finanziert werden kann. Das beschlossen die Ressortchefs bei ihrer Jahrestagung in Bad Dürkheim, wie die rheinland-pfälzische Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) berichtete. Die medizinische Versorgung solle nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden.

Das Thema Telematik bildete den Schwerpunkt der Konferenz. Das E-Health-Gesetz leiste bereits einen entscheidenden Beitrag dafür, dass sich der Aufbau der Telematikinfrastruktur beschleunigen werde, erklärte die GMK-Vorsitzende. Gleichzeitig plädierte sie für die Beteiligung der Länder am Prozess: „Es ist uns wichtig, dass die Länder an dem Prozess teilhaben.“ In den Bundesländern gebe es bereits viele gute Telematik-Modellprojekte. „Diesen Erfahrungsschatz müssen wir nutzen und von zahlreichen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder und dem Bund kommen.“

Die Telemedizin biete für Patienten gerade in Flächenländern einen wertvollen Beitrag durch technische Unterstützung, führte sie weiter aus – und mahnte zugleich: „Wir dürfen den Anschluss an die internationale Entwicklung und die Chancen, die eine technikunterstützte Versorgung birgt, nicht verpassen.“ Bis zur nächsten GMK soll sich nun die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen“ damit befassen, wie Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an ihren Nutzennachweis gestellt werden müssen.

Apotheken sollen einbezogen werden

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) betonte, dass Telematikanwendungen den Patienten dienen müssten und nicht umgekehrt. Die Telematik könne dazu beitragen, eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung zu unterstützen und gerade im ländlichen Raum qualitativ hochwertige Leistungen im Gesundheitsbereich schnell erreichbar zu machen. „Das ist besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen wichtig und bezieht Ärzte, Pflege, Krankenhäuser, aber auch Apotheken ein.“ Rundt hatte bereits beim niedersächsischen Apothekertag letztes Wochenende erklärt, die Forderung der Apotheker zu unterstützen, als Ersteller von Medikationsplänen ins E-Health-Gesetz aufgenommen zu werden.  


dpa-AFX, Nachrichtenagentur
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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