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Wie wichtig es ist, sich beim Arzneikauf im Internet nicht allein auf die Aussagen des Anbieters zu verlassen, sondern die Legalität der jeweiligen Internetseite zu überprüfen, beweist ein aktueller Hinweis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Mit seinem Logo versuchen illegale Versandapotheken, Verbraucher in die Irre zu führen.
„Aus gegebenem Anlass“ betont die Behörde, dass illegale Versandapotheken das BfArM-Logo – den Äskulapstab mit Schlange und das Layout des Schriftzuges „BfArM“ – zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Internetseiten verwenden. Dabei sei die Verwendung des Logos nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des BfArM gestattet. Gegen die missbräuchliche Verwendung ohne entsprechende Zustimmung „werden wir konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen“.
Behördlich zugelassene Händler und Apotheken sind im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu finden. Wer dort erfasst ist, darf auf seiner Internetseite ein Sicherheitslogo führen, das zum 26. Juni europaweit vereinheitlicht wurde. Der Klick auf das Logo führt zu den Angaben der Apotheke im DIMDI-Register. Ab dem 26. Oktober ist die Verwendung des EU-Logos für alle Anbieter Pflicht. Informationen gibt das DIMDI auf seiner Interseite.
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