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Die Forderung der forschenden Arzneimittelhersteller, Griechenland ein Arzneimittel-Exportverbot aufzuerlegen, um die Arzneimittelversorgung der Menschen im Land zu sichern, ist aus Sicht des Verbands der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) ein „Versuch, mit einem Hilfsprogramm die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu sichern“. Was die zweite Forderung betrifft, Griechenland aus dem Länderkorb im AMNOG-Verfahren herauszunehmen, warnt der VAD, dass dies nur zu höheren Preisen in anderen europäischen Ländern führen würde.
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa), Birgit Fischer, hat in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und verschiedene Ministerien die Hilfe der Industrie bei der Arzneimittelversorgung Griechenlands angeboten. Zugleich betonte sie, dass es zwei Risiken gebe, „bei deren Vermeidung die Unternehmen dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen sind“. Konkret forderte der vfa, dass Griechenland seine Arzneimittel nicht mehr exportieren solle. Es müsse gewährleistet sein, dass die Arzneimittel auch tatsächlich bei den griechischen Patienten ankommen und nicht von Parallelhändlern aufgekauft und in höherpreisigen Ländern weiterverkauft werden können.
VAD: Massenexporte sind Vergangenheit
Dem tritt der VAD nun entgegen: Ein generelles Exportverbot für Arzneimittel aus Griechenland sei europarechtlich nicht haltbar. Zudem fehle ihm jegliche sachliche Begründung. Seit dem Spitzenwert in den Jahren 2005/2006 hätten sich Exporte parallelgehandelter Arzneimittel aus Griechenland mehr als halbiert. Lieferengpässe seien im Kern auf die defizitäre staatliche Gesundheitskasse, die restriktive Belieferung durch die Hersteller sowie die schlechten Zahlungsbedingungen für Großhändler und Apotheken zurückzuführen. „Wenn der vfa also Griechenland helfen wollte, dann möge er bei seinen Mitgliedsfirmen um nachsichtigere Zahlungsziele für griechische Kunden werben“, so die Importeure.
Zudem seien die Großhändler und Apotheken in Griechenland verpflichtet, zunächst den heimischen Markt zu versorgen, bevor sie Arzneimittel in den Export geben. Einen Ausverkauf über den Export gebe es nicht. Vielmehr wiesen griechische Großhändler seit Langem darauf hin, dass sie, sowie die von ihnen querfinanzierten Apotheken, für die Aufrechterhaltung der Versorgung auch auf die Liquidität aus den Exporten überschüssiger Ware angewiesen seien. Ein Exportverbot wäre daher auch aus griechischer Sicht kontraproduktiv.
Nicht zuletzt betont der Verband: Sofern es außerhalb des regulären Marktes zu Hilfslieferungen im Rahmen von humanitären Programmen für Griechenland kommen sollte, sei es für die Unternehmen des VAD eine moralische Selbstverständlichkeit, diese Ware nicht zu beziehen.
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