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Arzneimittelpreise
AOK Bayern für Erstattungsbetrag ab dem ersten Tag
Die neuen Hepatitis-C-Arzneimittel wie Sovaldi® werden im laufenden Jahr mehr als fünf Prozent der Arzneimittelausgaben ausmachen – damit rechnet die AOK Bayern. Trotz ausgehandeltem Erstattungsbetrag koste der kürzeste Sovaldi®-Behandlungszyklus immer noch rund 54.000 Euro. Die Kasse fürchtet, das Beispiel könne Schule machen, und fordert daher, dass der Erstattungsbetrag für ein neues Arzneimittel rückwirkend auch für das erste Jahr nach Markteinführung gelten muss.
Die AOK Bayern rechnet für 2015 mit Gesamtausgaben von rund zwei Milliarden Euro für Arzneimittel – 120 Millionen davon würden voraussichtlich in die neuen Hepatitis-C-Therapien fließen. Die hohen Preise, die Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach Markteinführung für neue Arzneimittel verlangen können, missfallen der AOK – aber auch anderen Kassen – massiv. Einzelne Unternehmen missbrauchten diese Lücke als Schlupfloch für nicht akzeptable Profite, kritisiert die AOK Bayern.
Damit stehe die Wirksamkeit des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) auf dem Spiel. Die Kasse fordert daher: „Der Bundesgesetzgeber muss die fehlgeleitete Preispolitik von Pharmaunternehmen bei patentgeschützten Arzneimitteln stoppen.“ Der verhandelte Erstattungspreis für ein neues Arzneimittel müsse rückwirkend auch für das erste Jahr gelten. Mit dieser Forderung sind die bayerischen Ortskrankenkassen nicht allein. Auch der GKV-Spitzenverband plädiert für eine rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags.
Ausgaben für teure Arznei fehlen an anderer Stelle
Die AOK Bayern mahnt: Was derzeit einzelne Unternehmen durchexerzierten, werde von der gesamten Pharma-Branche genau beobachtet. Gesucht werde die „Blaupause für die möglichst gewinnträchtige Marktplatzierung eigener Produkte“. Die AOK sieht bereits eine neue Preislawine kommen. Und sie droht gewissermaßen: „Was die Krankenkassen für überteuerte Arzneimittel zu viel ausgeben müssen, fehlt an anderer Stelle.“
Vertreter der Großen Koalition haben bereits angekündigt, nach der Sommerpause nochmals ein Arzneimittelgesetz in Angriff nehmen zu wollen. Zu den genaueren Inhalten ist allerdings noch nichts bekannt. Klar ist aber, dass der Gesetzgeber das AMNOG stets als lernendes System verstanden hat, an dem gelegentlich nachjustiert werden kann.
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