Retax nach geänderter AMVV

BKK Dachverband empfiehlt Friedenspflicht

Berlin - 29.07.2015, 09:25 Uhr

Auf vielen Arzt-Stempeln fehlen noch Vorname und Telefonnummer. (Foto: contrastwerkstatt/Fotolia)

Auf vielen Arzt-Stempeln fehlen noch Vorname und Telefonnummer. (Foto: contrastwerkstatt/Fotolia)


Am Donnerstag treffen sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV), um sich in Sachen geänderter AMVV auf eine einheitliche Regelung zu verständigen. Die Zeit drängt. Zwar wollen viele Krankenkassen Rezepte, auf denen die Telefonnummer und/oder der Vorname des Arztes fehlen, bis Ende September nicht retaxieren. Auch der BKK Dachverband hat seinen Landesverbänden inzwischen empfohlen, sich an die vorübergehende Friedenspflicht zu halten. Aber eine grundsätzliche Regelung steht aus.

Die AMVV sieht seit dem 1. Juli in § 2 Abs. 1 Nr. 1 vor, dass ärztliche Verordnungen neben Namen, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen Person nun auch den Vornamen des Arztes und eine Telefonnummer der Praxis bzw. der Organisationseinheit des Krankenhauses oder eines Versorgungszentrums zur Kontaktaufnahme enthalten müssen. Das sorgte für Unruhe, da viele Arztstempel diese Angaben noch nicht enthalten – und Apotheker daher Retaxierungen fürchten.

Die Ersatzkassen erklärten gegenüber dem DAV frühzeitig, für einen Übergangszeitraum von drei Monaten bei einem Fehlen dieser Angaben nicht zu retaxieren. Nach und nach entschieden sich weitere Kassen zu diesem Vorgehen. So schloss sich etwa die Knappschaft-Bahn-See an, ebenso die AOK Rheinland/Hamburg. Die übrigen AOKen wollen hingegen bei ihrem üblichen Verfahren bleiben – allerdings „mit Augenmaß“, wie es hieß. Die Innungskassen erklärten sich ebenfalls zu einem „temporären Retaxverzicht“ bereit.

Nachdem die Schwenninger Krankenkasse vorgeprescht war und ebenfalls erklärte, „um eine reibungslose Versorgung zu gewährleisten“ vorerst auf Retaxierungen zu verzichten, versuchte man beim BKK Dachverband eine einheitliche Regelung für alle Betriebskassen zu finden. Vergangenen Donnerstag war es soweit: Der Verband veröffentlichte eine zentrale Fachinformation an seine Mitgliedskassen, in der der Retaxverzicht empfohlen wurde, erklärt ein Sprecher. Die BKK Landesverbände hätten dieser zugestimmt.

Nach Angaben einer Sprecherin des AOK-Bundesverbands ist sich auch die Politik des Problems bewusst und an einer Lösung interessiert. Eine einheitliche Regelung für die Zeit ab dem 1. Oktober steht nach wie vor aus. Das könnte sich allerdings morgen ändern, wenn sich GKV-Spitzenverband und DAV treffen, um das Problem zu besprechen. Eine Lösung täte Not, denn alle Kassen, die der vorübergehenden Friedenspflicht zugestimmt haben, setzen darauf, dass es bis Ende September eine einheitliche Regelung gibt.


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