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Pflegereform im Kabinett
Absicherung für pflegende Angehörige verbessert
Mit der zweiten Stufe der Pflegereform verabschiedet das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch Verbesserungen für pflegende Angehörige. Das sieht ein nachgebesserter Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor. Wer aus dem Beruf aussteigt, um sich alter oder kranker Verwandter anzunehmen, für den sollen von den Pflegekassen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden.
Bisher war die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung auf sechs Monate begrenzt. Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit nach einer Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heißt es im Entwurf. Auch sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Danach soll künftig die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die regelmäßig ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Bedingung sei, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.
Die Pflegekassen werden zudem verpflichtet, Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten. Die Änderungen sind nötig geworden, weil im Zuge der Reform ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden soll und die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro.
Der „Bild“-Zeitung sagte Gröhe, durch die Reform bekämen bis zu 500.000 Menschen zusätzliche Unterstützung. „Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des einzelnen ermittelt wird“, so der Minister. Den jetzt Pflegebedürftigen garantierte er einen „umfassenden Vertrauensschutz“. „Niemand muss befürchten, schlechter gestellt zu werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten ihre bisherigen Leistungen weiter, die allermeisten mehr.“
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