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DAPI-Zahlen zu kühlpflichtigen Arzneimitteln
Patienten über Kühlpflicht aufklären
Zur Sorgfalt im Umgang mit kühlpflichtigen Arzneimitteln mahnt das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) der Apotheker. „Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam“, heißt es in einer Mitteilung das ABDA. Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagere.
Nach DAPI-Angaben gaben im Jahr 2014 deutsche Apotheken rund 26 Millionen kühlpflichtige Medikamente zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen.
Möglicher Wirkungsverlust und wirtschaftlicher Schaden
Die ABDA verweist auf eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten. Sie habe gezeigt, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen zwei und acht Grad aufbewahren. „Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt. Er weiß nicht, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr anschlägt“, sagt Dr. Peter Froese, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DAPI.
Doch die falsche Lagerung kann nicht nur dem Arzneimittel selbst schaden: Da viele kühlpflichtigen Medikamente sehr teuer sind, kann eine falsche Lagerung auch vermeidbare Kosten verursachen.
Patienten lagerten ihre Medikamente oft nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst seien, erklärt die ABDA weiter. Die Apotheker klärten ihre Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind laut Mitteilung die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A/B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die etwa gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden.
Kühler Transport von der Apotheke nach Hause
Etwa ein Drittel der 2014 abgegebenen 26 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel (acht Mio. Packungen) mussten vom Patienten nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich laut ABDA zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
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