Kompromiss über Aktienwert

AVWL prüft Verlegung der Sonder-MV zu ARZ Haan

Berlin - 11.08.2015, 10:10 Uhr

Protest hat Konsequenzen: AVWL verlegt Sonder-MV zu ARZ Haan. (Foto: ARZ Haan)

Protest hat Konsequenzen: AVWL verlegt Sonder-MV zu ARZ Haan. (Foto: ARZ Haan)


Mit einer Resolution hatte „BasisApotheker“ Gunnar Müller gegen die kurzfristige Einladung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 5. September protestiert und eine Anfechtung des dortigen Beschlusses zum Streit über den Aktienwert von ARZ Haan angekündigt. Um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, prüft der AVWL jetzt eine Verlegung. Voraussichtlich wird die Sonder-Mitgliederversammlung drei bis vier Wochen später stattfinden.

Auf der Sonder-MV soll über einen Kompromiss im über den Ausstieg des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) aus dem Aktionärskreis beim Apothekenrechenzentrum ARZ Haan abgestimmt werden. Weil am 5. September das neue AVWL-Apothekerhaus in Münster eingeweiht wird, sollte am selben Tag auch über das neue Angebot für den Rückkauf der vom AVWL gehaltenen ARZ Haan-Aktien durch das Apothekenrechenzentrum beraten und beschlossen werden. Die Chancen für eine außergerichtliche Einigung stehen gut.

Der AVWL hatte in der Online-Ausgabe der „Pharmazeutischen Zeitung“ eine Einladung zur Sonder-MV veröffentlicht. Wegen des kurzfristigen Vorgehens konnte die Einladung in der aktuellen Print-Ausgabe nicht mehr erscheinen. In einer ausführlichen „Resolution“ hatte daraufhin Gunnar Müller Protest eingelegt: „Wir halten die Uhrzeit (14 Uhr, Anm. der Redaktion) für den Beginn für nicht zumutbar, da er an einem Werktag wie dem Samstag selbst von den Mitgliedern, die ihre Apotheken nur bis 13.00 Uhr geöffnet haben, in großer Zahl nicht eingehalten werden kann.“ Dies verstoße gegen Empfehlungen des „Leitfaden zum Vereinsrecht“ des Bundesjustizministeriums, demgemäß die Mitglieder nicht in großer Zahl an der Teilnahme gehindert werden dürften, weil ein Termin auf einen Werktag während der üblichen Arbeitszeit oder in die Hauptferienzeit gelegt wurde. Daher seien Mitgliederversammlungen bislang samstags um 15.00 Uhr oder an einem Sonntag einberufen worden.

Darüber hinaus verstoße die Art der Einberufung gegen die AVWL-Satzung, die mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstage in Textform und durch Ausschreiben in der Fachpresse erfolgen müsse. „Wir fordern den Vorsitzenden des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, Herrn Dr. Klaus Michels, deshalb auf, den o.g. Termin zurückzuziehen und für eine ordnungsgemäße, satzungskonforme Einberufung zu einem späteren Termin zu sorgen“, so die Resolution. Außerdem sei es nicht zumutbar, erst auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung über die Inhalte eines Beschlusses und dessen Hintergründe informiert zu werden, bei dem es um einen Betrag von mehreren Millionen Euro gehe. „Sollte der o.g. Termin aufrechterhalten werden, kündigen wir bereits jetzt an, dass wir einen etwaigen auf dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung herbeigeführten Beschluss als rechtswidrig zustandegekommen ansehen und ggf. anfechten werden“, so Müller weiter.


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