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BGH-Urteil zu Blister-Arzneimitteln
BVKA: DAV ist in der Pflicht
Letzte Woche veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Urteilsgründe in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen ratiopharm. Dabei ging es darum, ob ein Hersteller die Arzneimittelpreisverordnung einhalten muss, wenn er verschreibungspflichtige Arzneimittel an Apotheken abgibt, die diese für patientenindividuelle Arzneimittelblister verwenden. Der BGH meinte: nein. Die Entscheidung sorgt für Unsicherheit. Auch bei den klinik- und heimversorgenden Apotheken, die nun vor allem den Deutschen Apothekerverband (DAV) in der Pflicht sehen, aktiv zu werden.
„Für uns Heimversorger und die von uns versorgten Pflegeinrichtungen ist der Einsatz verblisterter Arzneimittel ein wichtiges Instrument bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen“, erklärt Andreas Willmann, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA). Aber auch immer mehr ältere Patienten fragten diese pharmazeutische Dienstleistung nach. Das verbessere die Arzneimitteltherapiesicherheit, erleichtere das Medikationsmanagement und entlaste das Pflegepersonal, so Willmann.
Und so setzt sich der BVKA schon lange dafür ein, dass die Preisberechnung für die patientenindividuelle Neuverpackung der verordneten Arzneimittel auf eine verlässliche Grundlage gestellt wird. „Das BGH-Urteil hat unseren Eindruck verstärkt, dass hier erhebliche Rechtsunsicherheit besteht“, so Willmann in einem Statement. Das stehe nicht im Einklang mit dem auch vom BGH hervorgehobenen Ziel der Gesundheitspolitik, die Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Menschen durch das patientenindividuelle Verblistern zu verbessern.
BVKA bietet DAV Hilfe für Preisverhandlungen an
Willmann macht deutlich, von wem er nun Taten erwartet: „In erster Linie sehen wir jetzt den DAV als Verhandlungsführer der Apotheken in der Pflicht, kurzfristig die seit langem überfällige Preisvereinbarung mit den Krankenkassen zu schließen, die auch der BGH in seinem Urteil voraussetzt. Wie bei der Hilfstaxe sind wir gerne bereit, hierzu fachliche Hilfestellung zu leisten.“
Aber auch der Verordnungs- und Gesetzgeber sei gefordert: Auf Dauer sei eine Neufassung der Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung erforderlich. Der BVKA habe hierzu bereits konkrete Vorschläge gemacht. Eckpunkte seien dabei der einheitliche Apothekenabgabepreis, das angemessene Verblisterungshonorar und die Verantwortung des Apothekers für das patientenindividuelle Stellen und Verblistern.
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