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Mit einer gut gefüllten Forschungspipeline sieht sich Bayer für die Zukunft bestens gerüstet. Das Unternehmen forsche kontinuierlich für eine bessere Versorgung mit innovativen Arzneimitteln, erklärte der Geschäftsleiter von Bayer HealthCare Deutschland, Frank Schöning, heute beim Jahrespressegespräch in Leverkusen. Dabei seien Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Hämatologie und gynäkologische Therapien Schwerpunkte der Forschungsaktivitäten. Die 57 Projekte, die sich in unterschiedlichen Phasen befänden, seien vielversprechend.
Seit zwei Jahren sind fünf neue Medikamente der Pharmasparte mit zweistelligen Zuwächsen die großen Umsatzrenner des Konzerns. „2013 haben wir Stivarga®, ein Krebsmedikament, und Eylea®, ein Augenarzneimittel, zur Marktreife geführt. Jüngste Entwicklungen aus 2013-2014 sind die Produkte Xofigo® gegen Prostatakrebs und Adempas®, das bestimmte Formen des Lungenhochdrucks verringern hilft. Damit haben wir uns insgesamt eine robuste Wettbewerbsposition erarbeitet", erklärte Schöning. Mit dem Blutgerinnungshemmer Xarelto® und diesen vier Arzneimitteln erlöste Bayer erstmals mehr als eine Milliarde Euro in einem Quartal.
Mehr Akzeptanz für Innovationen
„Die Innovationen können mit Recht als Wachstumsmotor für Gesundheit und Wirtschaft bezeichnet werden", betonte Schöning. Um auch zukünftig therapeutische genauso wie wirtschaftliche Sicherheit und Erfolge zu erreichen, müsse die Akzeptanz für Innovationen in Deutschland eine breitere Basis bekommen. Mit seinen 57 Projekten in der Forschungspipeline leisten die Leverkusener ihren Beitrag. Nun muss noch das Umfeld stimmen. Und eben das bereitet Bayer im Heimatmarkt Deutschland sorgen – Stichwort AMNOG.
Schöning hofft, der von Gesundheitsminister Hermann Gröhe initiierte Pharma-Dialog werde Impulse für eine Reform des AMNOG setzen. Ein Kernproblem sei weiterhin, „dass es keine klare Trennung von wissenschaftlicher Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen gibt“. Hinzu komme, dass die zweckmäßige Vergleichstherapie als Zusatznutzen- und Preisreferenz fungiere. So angewendet, bestrafe die AMNOG-Systematik jedoch Innovationen. Dies werde bereits bei chronischen Indikationen oder auch bei Antibiotika deutlich: Hier könne als zweckmäßige Vergleichstherapie oft nur ein Generikum herangezogen werden. Für den Nutzenvergleich möge dies noch angehen, „aber das billige Generikum kann und darf nicht die entscheidende Basis für entsprechende Preisverhandlungen sein“, forderte Schöning. Die Politik müsse dafür sorgen, dass es in den Verhandlungen auch um die angemessene Beachtung und Honorierung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen der Industrie geht. Zu erreichen wäre dies etwa durch eine Klarstellung in § 130 b SGB V.
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