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Verfassungsrechtliche Bedenken
Zweifel an Sterbehilfe-Gesetzentwürfen
Bei drei der vier bislang vorliegenden Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages einem Zeitungsbericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Beanstandet worden sei unter anderem der Entwurf mit dem bislang größten Zuspruch, berichtet heute „Die Welt“ unter Berufung auf Ausarbeitungen der Bundestagsjuristen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte ihre Unterstützung für den Vorschlag der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) erkennen lassen.
Im konkreten Fall sieht der Wissenschaftliche Dienst dem Bericht zufolge einen möglichen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Denn es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne.
Ähnliche Bedenken gebe es auch bei dem Plan einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur die kommerzielle („gewerbsmäßige“) Suizidhilfe mit Gefängnis bestrafen will. Der Entwurf der Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Carola Reimann und Karl Lauterbach stehe ebenfalls in der Kritik. Dieser soll einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen – so will die Gruppe das nach ihrer Einschätzung schärfere ärztliche Berufsrecht aushebeln. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz, so die Argumentation der Juristen der Zeitung zufolge.
Hintze geht jedoch auch nach dem Bericht weiter davon aus, dass der von seiner Gruppe vorgelegte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. „Der Zweck der von uns angestrebten Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Stärkung der Patientenautonomie“, so der CDU-Politiker. In vergleichbarer Weise diene auch die Patientenverfügung der Stärkung der Patientenautonomie. Und diese sei „ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch und somit bundesrechtlich geregelt, obgleich sie das ärztliche Handeln berührt.“ Jede Verschärfung des Strafrechts ginge zulasten der leidenden Menschen, betonte Hintze.
Die Neuregelung der Sterbehilfe ist eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode. In erster Lesung hatten die Abgeordneten Anfang Juli über die insgesamt vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfe diskutiert. Der Bundestag will künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten. Was aber als Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll, ist strittig.
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