Neue AMVV-Vorgaben

TK verlängert Friedenspflicht

Berlin - 27.08.2015, 15:45 Uhr

Die TK setzt weiter auf ein friedliches Miteinander mit den Apotheken, wenn es um die Neuerungen der AMVV geht. (Foto: denisismagilov/Fotolia)

Die TK setzt weiter auf ein friedliches Miteinander mit den Apotheken, wenn es um die Neuerungen der AMVV geht. (Foto: denisismagilov/Fotolia)


Seit dem 1. Juli müssen auf jedem GKV-Rezept auch der Vorname und die Telefonnummer des ausstellenden Arztes stehen. Gleichwohl Juristen darüber streiten, welche Folgen es hat, wenn die Angaben fehlen: Bei der Techniker Krankenkasse (TK) geht man davon aus, dass der Apotheker ein Rezept ohne Vorname oder Telefonnummer nicht abrechnen kann. Noch drückt die Kasse aber ein Auge zu – und will dies auch noch bis Ende März tun. Der DAV begrüßte die Ankündigung.

Die Änderung in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sorgte bei Apotheken für einigen Mehraufwand: Nicht jeder Arzt war sich der Neuerungen bewusst, immer wieder mussten Apotheken nachfragen und um Nachbesserung bitten. Die TK erklärte als eine der ersten Kassen – zusammen mit den anderen Ersatzkassen – dass sie für eine Übergangszeit auf Retaxationen verzichten werde. Eine dreimonatige Friedenspflicht sollte es in diesen Fällen geben – also bis Ende September.

Nun verlängert die größte deutsche Krankenkasse den Verzicht auf Retaxierungen bis zum 31. März 2016. „Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker", erklärt Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. „Retaxierungen sind nicht zur Sanktionierung von kleinen Formfehlern gedacht, sondern sollen die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen.“

Becker: Vernünftiger Verzicht

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, sähe es gerne, wenn sich andere Kassen die TK zum Vorbild nehmen. Er betont, dass Retaxierungen der Kassen bei unbedeutenden Formfehlern auf Rezepten die Arzneimittelversorgung der Patienten nicht gefährden dürften. Der DAV habe immer deutlich gemacht, dass es in solchen Fällen keine Retaxationen zulasten der Apotheken geben könne.

Becker unterstreicht: „Die Angabe des Vornamens und der Telefonnummer des Arztes soll dazu dienen, die Arbeit der Apotheke einfacher zu machen – und nicht schwieriger.“ Daher kann er die Entscheidung der TK im Sinne eines „konstruktiven Miteinanders“ nur begrüßen. Der DAV-Chef regt an: „Alle Krankenkassen sollten das so handhaben.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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