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Nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen führt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein. Mit dieser Karte können Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, künftig direkt zum Arzt gehen. „Mit der NRW-Gesundheitskarte schaffen wir die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen“, erklärte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).
Steffens und Vertreter verschiedener Krankenkassen unterzeichneten vergangenen Freitag eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Beteiligte Kassen sind bislang die AOK NordWest, die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft, die DAK-Gesundheit, die Techniker Krankenkasse, die Barmer GEK und die IKK classic. Weitere Kassen können freiwillig beitreten.
Rund 100.000 Flüchtlinge zählt Nordrhein-Westfalen dem Ministerium zufolge derzeit. Die Vereinbarung erfasst jene, die die Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden. Bisher müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in einer Kommune jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen.
Dabei sollen Beschäftigte der Kommunen über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Kommunen, die der Vereinbarung über die NRW-Gesundheitskarte beitreten, können künftig für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragen. Diese ermöglicht dann eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe ohne bürokratische Umwege. Die Karte ist mit einem Lichtbild des Nutzers versehen.
Diskriminierungsfreie Versorgung
„Durch diese Vereinbarung wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest: Die Krankenkassen stellten ihre Kompetenz zur Verfügung, damit die Flüchtlinge Zugang zu medizinischen Leistungen bekommen. Jeder bekomme eine Gesundheitskarte – und damit sei allen gedient: „Der Hilfebedürftige wird diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Kommunen brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen." Litsch betont zudem, dass auch die Beitragszahler nicht belastet werden, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden.
Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer Barmer GEK, betonte, dass eine gute gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen richtig sei und die Barmer sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen in NRW an der Landes-Rahmenvereinbarung beteilige. Grundsätzlich, so Beckmann, fordere die Kasse jedoch bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Kassen regelt unter anderem die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätigt werden. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Damit bleibt er gegenüber der „normalen“ GKV-Versorgung eingeschränkt. Die Rahmenvereinbarung soll den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
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