Deutscher Apothekertag 2015

ABDA: Unverzüglich angemessenes Honorar für Apotheken

Berlin - 03.09.2015, 11:15 Uhr

Wieder Thema auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf: Die alles entscheidende Honorarfrage. (Foto: Schelbert)

Wieder Thema auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf: Die alles entscheidende Honorarfrage. (Foto: Schelbert)


Im Unterschied zur Aussage im Einblick-Infobrief hält die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) an der Forderung nach einer „unverzüglichen“ Sicherstellung einer „angemessenen Entgeltung der Apotheken für ihre vielfältigen Leistungen rund um die Versorgung der Patienten“ fest. So steht es im Honorar-Leitantrag zum kommenden Deutschen Apothekertag in Düsseldorf, der vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand mitgezeichnet ist. Zum Forderungspaket gehören eine „jährliche Überprüfung“ des Apothekenhonorars ebenso wie die Änderung der Berechnungsmethode. Von einem zeitweisen Aussetzen der Honorarforderung ist dort nicht die Rede.

Die ABDA fordert im Leitantrag 3 „die verbindliche Festschreibung einer jährlichen Überprüfung der Angemessenheit des Fixabgabeentgeltes nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Anbetracht der Entwicklung der Kosten der Betriebsführung in § 78 Arzneimittelgesetz (AMG), zusammen mit einer Änderung der Methodik, mit der der Anpassungsbedarf des Fixentgeltes errechnet wird, hin zu einer Methodik, die wirtschaftliche Entwicklung und Teilhabe an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung ermöglicht“. Wie gestern berichtet, will das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Berechnungsgrundlage für das Apothekenhonorar entwickeln. Dazu soll ein externes Gutachten angefertigt werden.

Zudem fordert die ABDA eine angemessene Erhöhung des Sonderentgeltes nach AMPreisV für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, eine Einbeziehung der Abgabe aller in der Apotheke hergestellter verschreibungspflichtiger Individualrezepturarzneimittel in den Geltungsbereich des Fixabgabeentgeltes und eine Erhöhung des Zuschlagbetrages von 0,16 Euro pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, um die politisch zugesagte Summe von 120 Millionen Euro für den Nacht- und Notdienstfonds zu erreichen.

Berechnung gesetzeswidrig, innovations- und leistungsfeindlich

Bei der letzten Anpassung des Festzuschlags für das Jahr 2013 habe das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die von den Apotheken seit 2004 erbrachten Mehrleistungen in voller Höhe in Abzug gebracht, heißt es in der Antragsbegründung. Und weiter: „Diese Art der Berechnung ist gesetzeswidrig und innovations- und leistungsfeindlich, denn sie entzieht den Apotheken die Möglichkeit der Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die für die Weiterentwicklung der optimalen pharmazeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlichen Mittel für Investitionen in die personelle und technische bzw. sachliche Ausstattung.“ Die erste Anhebung des Apothekenhonorars zum 1. Januar 2013 seit neun Jahren auf 8,35 Euro pro Packung sei aus Sicht der Apothekerschaft „völlig unzureichend“.

Die Apotheken hätten mit dem Inkrafttreten der neuen ApBetrO erhebliche Mehrkosten zu tragen. Dies zeige auch die weiterhin rückläufige Zahl an Apotheken. Mit jedem Jahr, in dem die Kosten des Apothekenbetriebs stiegen, ohne dass es zu einer Anpassung der AMPreisV komme, verschlechtere sich die wirtschaftliche Lage vieler öffentlicher Apotheken. „Die Sicherstellung einer hochwertigen, patientengerechten, flächendeckenden und wohnortnahen Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit einer qualifizierten individuellen Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal kann nur durch wirtschaftlich rentable Apotheken gewährleistet werden“, so die ABDA. Den öffentlichen Apotheken müsse daher zugestanden werden, was bei anderen Leistungserbringern üblich sei: die jährliche Überprüfung der Entgeltung auf Angemessenheit, und zwar mit Blick auch auf die Teilhabe der Heilberufler am steigenden Wohlstand des Landes.

„Seit der letzten Überprüfung sind nun schon wieder drei Jahre vergangen“, beklagt die ABDA. Die weiterhin rückläufige Zahl an Apotheken zeige, dass die Anpassung der Apothekenentgeltung aus dem Jahr 2013 bei weitem nicht ausreiche, um die wirtschaftlichen Grundlagen einer flächendeckenden, hochwertigen Arzneimittelversorgung rund um die Uhr langfristig zu sichern.


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