DAT-Anträge 2015

ABDA will eigenes IT-Netz für Apotheken

Berlin - 03.09.2015, 14:10 Uhr

Die ABDA schlägt ein eigenes IT-Netz für die Apothekerschaft vor. (Foto: vschlichting/Fotolia)

Die ABDA schlägt ein eigenes IT-Netz für die Apothekerschaft vor. (Foto: vschlichting/Fotolia)


Unter den Anträgen zum diesjährigen Deutschen Apothekertag finden sich auch einige zum Softwarebereich: Der geschäftsführende Vorstand der ABDA etwa schlägt ein eigenes, unabhängiges und sicheres IT-Netz für die Apothekerschaft vor. Ein solches könne für eine Vielzahl von Anwendungen, die eine geschützte Kommunikation erfordern, genutzt werden. Der Betrieb soll durch die Institutionen der Apothekerschaft erfolgen.

„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass alle Institutionen der Apothekerschaft und ihre wirtschaftenden Töchter gemeinsam das Ziel verfolgen, zeitnah ein ‚Sicheres IT-Netz der Apothekerschaft‘ entsprechend der Anforderungen der gematik zu konzipieren und seine technische Umsetzung voranzutreiben“ – so lautet der Antrag unter dem Titel „Sicheres IT-Netz der Apotheken“.

Zur Begründung wird zunächst darauf verwiesen, dass Medikationsanalyse und -management eine wachsende Bedeutung für die apothekerliche Tätigkeit habe und die Kommunikation mehrerer Beteiligter erfordere (bspw. Apotheker, Ärzte, Alten- und Pflegeheime). Erleichtert und gefördert werde diese Zusammenarbeit durch den elektronischen Austausch von Patientendaten und weiteren relevanten Informationen. Doch die vertrauenswürdige elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten müsse auch aus Gründen der Akzeptanz über ein sicheres Netz erfolgen.

Verbesserung der Kommunikation

Darüber hinaus, so heißt es weiter, könne ein sicheres IT-Netz der Apotheken für eine Vielzahl von Anwendungen, die eine geschützte Kommunikation zwischen Apotheken und ihren Institutionen erfordern, genutzt werden – von der Kommunikation der Apotheke mit Kammer und Verband bis zur elektronischen Übermittlung von Kostenvoranschlägen und Abrechnungen an Krankenkassen und andere Kostenträger. „Um dabei nicht auf die Zulassung entsprechender Dienste durch Dritte angewiesen zu sein, die immer mit Unwägbarkeiten und Risiken verbunden ist, erscheint der Betrieb eines entsprechenden Netzes durch Institutionen der Apothekerschaft erforderlich.“

Was die Kosten für Konzeption, Errichtung und Unterhalt eines solchen IT-Netzes betrifft, möchte der geschäftsführende ABDA-Vorstand die Apotheker nicht unnötig belasten, sondern die dafür anfallenden Gebühren „möglichst gering […] halten“. Dafür sei es erforderlich, die Kräfte der Institutionen der Apothekerschaft (ABDA, BAK, DAV, Landesapothekerkammern und -verbände, wirtschaftende Töchter auf Bundes- und Landesebene, AMK, DAPI, ZL etc.) zu bündeln und mit dem Know-how sowie den wirtschaftlichen Ressourcen Dritter – etwa Apothekensoftwarehäusern und Apothekenrechenzentren – zu kombinieren.

Diagnosedaten beim Medikationsmanagement

Ein weiterer Antrag, den sieben Delegierte eingebracht haben, befasst sich ebenfalls mit dem IT-Bereich im Zusammenhang mit dem Medikationsmanagement: Im Juni hatte sich der DAV mit den Ärzteorganisationen darauf geeinigt, dass Apotheker auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Diagnosen ihrer Patienten nicht werden einsehen können. Im Antrag wird nun gefordert, dass den Apothekern der Zugang zu den Diagnosen und allen Behandlungsdaten im Einverständnis mit dem Patienten doch ermöglicht wird. Nur so sei ein Medikationsmanagement durch den Apotheker zum Nutzen des Patienten und der Gesellschaft möglich, heißt es. Zudem würden mit der Einführung der eGK Standards gesetzt, die den weiteren Ausbau des Medikationsmanagements bestimmen werden. „Die Apothekerschaft darf davon nicht ausgeschlossen werden.“

Der Hessische Apothekerverband hat überdies einen Antrag eingebracht, der dafür plädiert, sich gegenüber den ärztlichen Organisationen dafür einzusetzen, dass in den Arztpraxen und Kliniken die zur Verordnung von Arzneimitteln genutzten EDV-Systeme stets auf einem aktuellen Datenstand sind. Zur Begründung heißt es, dass in der Verordnungspraxis häufig veraltete Datensätze benutzt würden, was zu einem verstärkten Klärungsbedarf führe. Doch aus Sicht des HAV ließe sich der damit verbundene Zeit- und Kostenaufwand für Patienten bzw. Apotheken eigentlich vermeiden.


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