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Apothekertag in Düsseldorf
Die ABDA-Transparenz-Anträge 2015
Nach wie vor ist man in der Apothekerschaft mit der Transparenz der ABDA nicht ganz zufrieden. Das zeigen die beiden Anträge zum diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf, die sich mit der berufsständischen Organisation befassen. Beide wurden vom Hessischen Apothekerverband (HAV) eingebracht und fordern einen transparenteren Umgang ein – zum einen mit den DAT-Anträgen und zum anderen mit der ABDA-Geschäftsstelle.
Schon im letzten Jahr in München wurden mehrere Anträge diskutiert, die sich mit der Transparenz der apothekerlichen Standesführung befassten. Bei ihnen ging es um die aus Sicht der Antragsteller nicht ausreichende Offenheit bei Projekten, bei Beschlüssen und Stellungnahmen der ABDA sowie bei angenommenen DAT-Anträgen. Letzteren Antrag hatte die Landesapothekerkammer Thüringen eingebracht. Deren Präsident Ronald Schreiber sah sich sodann dem Vorwurf ausgesetzt, er misstraue dem geschäftsführenden ABDA-Vorstand und der Geschäftsstelle. Nach einer kontroversen Diskussion wurde der Antrag knapp abgelehnt.
In diesem Jahr kommt der Antrag aus Hessen: Er plädiert dafür, eine transparente Bearbeitung der angenommenen sowie der in einen Ausschuss verwiesenen DAT-Anträge sicherzustellen. Abermals wird vorgeschlagen, alle DAT-Anträge in einer Datenbank mit ihrem Bearbeitungsstand im Bereich der ABDA-Internetseiten transparent darzustellen – zumindest für alle Delegierten des Apothekertages und soweit die Veröffentlichung berufspolitische Ziele nicht beeinträchtigt. „Ein transparenterer Umgang mit den Anträgen des DAT“, heißt es zur Begründung, „würde allen Delegierten die Möglichkeit geben, sich jederzeit über den aktuellen Stand zu informieren. Dies dient der Information und Legitimation gegenüber den Berufsangehörigen.“
Veröffentlichung des ABDA-Organigramms
In einem weiteren Antrag sprechen sich die Hessischen Apotheker dafür aus, „die Strukturen der ABDA-Geschäftsstelle in einem ersten Schritt dadurch transparent zu machen, dass das Organigramm der Geschäftsstelle auf der ABDA-Website veröffentlicht wird“. Diese Darstellung sei aus Gründen der Transparenz notwendig, erklären sie. Zumal andere Organisationen – etwa die KBV sowie das Bundesgesundheitsministerium und sämtliche Landesgesundheitsministerien (bspw. das hessische) – bereits heute entsprechend verfahren. Abzuwarten bleibt, ob in diesem Jahr ähnlich emotional über die Anträge diskutiert werden wird wie im letzten Jahr – und wie die Delegierten über die Anträge befinden werden.
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