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Rezepte von Flüchtlingen
AvP und NARZ/AVN informieren über Abrechnung
Die Rezeptabrechner AvP und NARZ/AVN haben zur Unterstützung der Apotheken eine gemeinsame Information über den rechtlichen Rahmen der Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen erarbeitet. Dabei wird zum einen auf grundsätzliche, bundesweite Regelungen eingegangen, aber auch auf die der einzelnen Bundesländer. Das Informationsblatt ist auch für Apotheken, die nicht Kunden dieser Rechenzentren sind, verfügbar.
Beim fachlichen Austausch zwischen AvP und NARZ/AVN über die Abrechnung der Rezepte zulasten der verschiedenen Kostenträger für die Flüchtlinge und den damit zusammenhängenden Aufgaben und Schwierigkeiten auch in den Apotheken sei die Idee entstanden, gemeinsam eine Kunden- und Mitgliedsinformation zu erstellen, so die Rechenzentren. So blieb nicht nur doppelte Arbeit erspart, auch Synergieeffekte konnten genutzt werden, die nun den Apotheken ebenso wie den Flüchtlingen zugutekommen sollen.
Die Informationen sind weitgehend stichwortartig – in Zweifelsfragen sollte der zuständige Landesapothekerverband bzw. -verein zurate gezogen werden.
Zum Informationsblatt zur Versorgung von Flüchtlingen gelangen Sie hier.
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