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Fortschreibungsbericht zu DAT-Anträgen 2014
ABDA lehnt Lieferengpass-Verzeichnis ab
Angesichts anhaltender und immer wieder neuer Lieferengpässe wollten die Delegierten des Deutschen Apothekertages 2014 das Bundesgesundheitsministerium zum Handeln animieren: In einem Antrag forderten sie das Ministerium auf, eine rechtliche Grundlage für die verbindliche Meldung von Arzeimittel-Lieferengpässen durch Hersteller zu schaffen. Bis dahin sollte ein eigenes elektronisches Verzeichnis eingerichtet werden, in das die Apotheken Lieferengpässe selbst eintragen können. Dieser Antrag wird von der ABDA nicht weiterverfolgt. Das geht aus dem Fortschreibungsbericht der ABDA zur Behandlung der DAT-Anträge hervor.
Das vorübergehende Register sollte nach dem Willen der Antragsteller – dem Apothekerverband Thüringen – unter Einbindung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und der ABDATA erstellt werden. Hier sollten Apotheken auftretende Lieferengpässe eintragen können, um die Versorgungssituation unabhängig von Herstellerangaben zentral erfassen und dokumentieren zu können.
Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker hatte diesen Antrag vor einem Jahr in den Ausschuss verwiesen – den Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer (GfV BAK). Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einrichtung eines eigenen elektronischen Verzeichnisses derzeit nicht weiter zu verfolgen sei. Auch der Geschäftsführende Vorstand der ABDA bekräftigte das Votum des GfV BAK, kein eigenes elektronisches Verzeichnis einzurichten.
Allerdings wurde dem Antragsteller – der Kammer Thüringen – Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Dies geschah schriftlich im Rahmen einer regulären Sitzung des GfV BAK. Die anschließende Diskussion hat indessen nicht zu einer Änderung der Beschlussempfehlung für die ABDA-Mitgliederversammlung geführt. Diese hatte am 1. Juli über den Bericht der ABDA zur Behandlung der Apothekertagsanträge zu beschließen.
Wie dem Fortschreibungsbericht zu entnehmen ist, fasste sie „nach eingehender Diskussion“ folgenden Beschluss mit großer Mehrheit: „Nach Abwägung des Aufwand-/Nutzen-Verhältnisses beschließt die Mitgliederversammlung der ABDA, diesen in den Ausschuss verwiesenen Antrag (Drs. 2.1.4) derzeit nicht weiter zu verfolgen.“
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