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Im Streit um die Honorarerhöhung für Ärzte ab 2016 hat gestern die zuständige Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen. Danach erhalten die Ärzte ab kommendem Jahr unter dem Strich 1,35 Milliarden Euro mehr. Das Honorarpaket setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen.
Im Konsens haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen geregelt: Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen steigt um 80 Millionen Euro jährlich. Damit steigt die Vergütung der Therapiestunde auf aktuell 86,37 Euro.
Die Schiedsstelle entschied mit den Stimmen der GKV-Seite und der neutralen Vertreter eine Erhöhung des sogenannten Orientierungswertes um 1,6 Prozent. Das führt zu einer Honorarerhöhung von 500 Millionen Euro. Hinzu kommen laut GKV-Spitzenverband Honorarzuwächse aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität, aus einer Mengenkomponente sowie der bereits vorstehend genannten Vergütungsverbesserung für die Psychotherapie. Dies beläuft sich zusammen auf 850 Millionen Euro. In der Gesamtsumme steigt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr somit um 1,35 Milliarden Euro oder 3,8 Prozent.
„Die Entscheidung zum Orientierungswert war ein notwendiger Kompromiss, um einen noch höheren Anstieg zu verhindern. Aber die insgesamt zusätzlichen rund 1,3 Milliarden Euro werden nicht spurlos an den Krankenkassenfinanzen vorbeigehen. Jede einzelne Krankenkasse muss diese Mehrausgaben bei der Frage, ob die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr steigen oder nicht, mit einbeziehen“, so der GKV-Spitzenverband-Vize Johann-Magnus von Stackelberg.
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