Honoraranpassung

Schmidt an BMWi: Keine Verzögerungstaktik!

Düsseldorf - 02.10.2015, 17:35 Uhr

Friedemann Schmidt will sich nicht hinhalten lassen. (Foto: A. Schelbert)

Friedemann Schmidt will sich nicht hinhalten lassen. (Foto: A. Schelbert)


ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat in der aktuellen Honorarauseinandersetzung mit der Bundesregierung das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor einer Verzögerungstaktik gewarnt. „Das ist völlig inakzeptabel“, sagte Schmidt. Man werde die vom BMWi angekurbelten Forschungsvorhaben zur Neufassung der Berechnungsmethode zur Honoraranpassung daraufhin beobachten.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe kein Gutachten, sondern ein Forschungsvorhaben zur Honorardiskussion initiiert, präzisierte Schmidt. Derzeit könnten sich entsprechende Institute beim BMWi dafür bewerben. „Wir müssen uns fragen, ob wir ein eigenes Gutachten machen, uns datentechnisch aufrüsten“, sagte Schmidt. Zunächst sollte man aber die Zusammensetzung des BMWi-Forschungsvorhabens abwarten. Der ABDA-Präsident wies den mehrfach von der Politik erhobenen Vorwurf zurück, der DAV habe zur Honoraranpassung keine nachvollziehbaren Daten geliefert. „Das stimmt nicht, wir haben Daten geliefert“, sagte Schmidt. DAV-Chef  Fritz Becker fügte hinzu: „Keiner hat so verlässliche Daten geliefert wie wir.“

Schmidt forderte das BMWi auf, den sogenannten „Mehrleistungsabschlag“ auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Schmidt: „Das Risiko den § 78 zu ziehen, war zu groß“. Der ABDA-Präsident hob mit dieser Aussage ab auf die Berechnungsmethode des BMWi, derzufolge Kostensteigerungen in den Apotheke mit den Steigerung des Rohertrags vollständig verrechnet werden. Dies hätte derzeit zu einer Kürzung des Fixhonorars geführt. Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, stärkte Schmidt mit ihrem Statement den Rücken: „Falls das BMWi uns mit dem Gutachten hinhalten will, dann müssen wir überlegen, wie wir reagieren. Wir müssen dagegen halten können.“  

Einstimmig nahmen die Delegierten den Honorar-Leitantrag an. Darin fordern die ABDA und weitere Mitgliedsorganisationen die Bundesregierung zu einer verbindlichen Festschreibung einer jährlichen Honoraranpassung im Zusammenhang mit der Änderung der Berechnungsmethode auf. Zudem fordert der Antrag eine angemessene Erhöhung der Gebühren für Dokumentation, für BtM und Rezeptur. Des Weiteren fordert die ABDA die Anhebung des Nacht- und Notdienstzuschlages, so dass die zugesagten 120 Millionen Euro erreicht werden.     



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