BfArM lehnt Antrag ab

Kein kontrolliertes Cannabis für Kreuzberg

Berlin - 05.10.2015, 16:50 Uhr

Das BfArM hält das Kreuzberger Cannabis-Konzept für unzulässig. (Bild: Arcady/Fotolia)

Das BfArM hält das Kreuzberger Cannabis-Konzept für unzulässig. (Bild: Arcady/Fotolia)


Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dürfen Haschisch und Marihuana auch weiterhin nicht in „Cannabis-Fachgeschäften“ verkauft werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt, teilte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) am Montag mit.

Wirklich überraschend kam die Ablehnung nicht. Nach dem Bescheid des BfArM ist der Antrag aus Friedrichshain-Kreuzberg sowohl unzulässig als auch unbegründet. Das Betäubungsmittelgesetz sehe nicht vor, dass ein Träger wie das Bezirksamt für den Cannabis-Verkauf eine Ausnahmeerlaubnis für den Betäubungsmittelverkehr beantragen kann. Schließlich sei es nicht selbst Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr. Auch die Einrichtung von Cannabis-Fachgeschäften könne bestenfalls die oberste Landesbehörde – also die zuständige Berliner Senatsverwaltung – beantragen.

BtMG sieht Cannabis-Verkauf zu Genusszwecken nicht vor

Aber selbst, wenn das Bezirksamt die Anträge hätte stellen können und möglicherweise sogar ein öffentliches Interesse im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG bestanden hätte: Das BfArM stellt zwingende Versagungsgründe entgegen: „Der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken ist mit dem Schutzzweck des BtMG nicht vereinbar“, heißt es im Ablehnungsbescheid. Das Gesetz diene nämlich der medizinischen Versorgung, der Unterbindung von Betäubungsmittelmissbrauch und der Abwehr der Betäubungsmittelabhängigkeit. Eine weitergehende Auslegung, die auch den dem Genusszweck dienenden Betäubungsmittelverkehr unter das Gesetz fallen ließe, überschreite die Grenzen der Zulässigkeit. Wolle der Gesetzgeber tatsächlich gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen und das Verbot derartiger Betäubungsmittel aufheben, so müsse er selbst für eine gesetzliche Neuregelung sorgen, so das Bfarm.

Überdies sieht das Institut im vom Bezirksamt vorgelegten Konzept die Sicherheit und Kontrolle des BtM-Verkehrs nicht gewährleistet. Die Erwerber, die bis zu zehn Gramm pro Einkauf oder 60 Gramm im Monat kaufen können, sollen danach zwar registriert werden – es gebe aber keine Kontrolle, was mit dem erworbenen Cannabis geschehe. Eine Abgabe an andere sei daher nicht ausgeschlossen.

Auch mit dem vom Bezirksamt geplanten Forschungsvorhaben kann das BfArM offensichtlich nichts anfangen. Aus den Antragsunterlagen sei der wissenschaftlicher Zweck des Vorhabens nicht hinreichend erkennbar.

Bezirksamt prüft Widerspruch

Bezirksbürgermeisterin Herrmann zeigte sich enttäuscht, dass das BfArM auf die Hauptargumentation des Bezirks, nicht eingegangen sei. Eigentlich wollte man Jugendliche und andere Konsumenten durch den kontrollierten Verkauf sauberer Drogen besser schützen. Der Bezirk prüfe nun, ob er innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlege.

Die Berliner CDU-Fraktion und Innensenator Frank Henkel (CDU) sahen sich in ihrer Ablehnung des Kreuzberger Modellprojekts gestärkt. „Der Staat darf nicht zum Dealer werden“, sagte Henkel. Die Grünen des Bezirks erklärten, mit ihrer Entscheidung verschließe die Behörde die Augen vor der Realität. „Wer davon ausgeht, dass Verbote den Konsum verhindern, ist schlicht naiv.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

BfArM hat entsprechenden Antrag aus Berliner Bezirk abgelehnt

Kein Cannabis aus dem „Fachgeschäft“

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Behörde zu Ausnahmegenehmigung

BfArM muss Cannabis-Eigenanbau erlauben

DAZ.online-Umfrage-Ergebnis

Große Zustimmung für Cannabis-Freigabe

Erste Anbau-Clubs in Baden-Württemberg

Wie lange hat die Cannabis-Legalisierung Bestand?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.