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Innovationsausschuss
Hecken ist Chef über 1,2 Milliarden Euro
1,2 Milliarden Euro werden in den kommenden vier Jahren aus dem neuen Innovationsfonds für Modellprojekte ausgeschüttet. Chef des maßgeblichen Innovationsausschusses ist der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich letzten Donnerstag konstituiert. Den Vorsitz hat Josef Hecken inne, der unparteiische Vorsitzende des G-BA. Von 2016 bis 2019 verteilt der Innovationsausschuss 1,2 Milliarden Euro, um neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Apotheker sind nicht an Bord.
Der Innovationsausschuss entscheidet über die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds und über die Vergabe selbst. Apotheker können zwar Anträge auf Fördermittelstellen, entscheiden aber über die Vergabe nicht mit. Sie sind weder im Innovationsausschuss vertreten noch voraussichtlich im Expertenbeirat.
Die Mitglieder des Auschusses
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes (Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg und Gernot Kiefer), einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (Andreas Gassen), einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) (Wolfgang Eßer), einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) (Georg Baum), dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA (Josef Hecken), zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) (Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk), einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (Petra Steiner-Hoffmann) sowie zwei Patientenvertretern (Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner).
Um wissenschaftlichen und versorgungspraktischen
Sachverstand in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses
einzubringen, wird ein Expertenbeirat gegründet. Die Mitglieder werden
bis Ende 2015 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen.
In
der konstituierenden Sitzung wurde eine Geschäftsordnung sowie der
Haushalts- und Stellenplan der Geschäftsstelle beschlossen. Die
Geschäftsordnung des Innovationsausschusses tritt nach Genehmigung durch
das BMG in Kraft.
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