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Gesundheitskosten der Schweiz 2013
Anteil der Arzneimittel gering
Die Ausgaben der Schweiz für das Gesundheitswesen beliefen sich 2013 auf 69,2 Milliarden Franken. Dies liegt zwar 2,5 Prozent über dem Vorjahr, aber unter dem Trend der letzten fünf Jahre. Der größte Kosten-Anteil entfiel auf Ärzte, Heime und Krankenhäuser.
Das schweizerische Bundesamt für Statistik (BFS) hat die neuesten definitiven Zahlen zum Gesundheitssystem für das Jahr 2013 veröffentlicht. Insgesamt wurden 69,2 Milliarden ausgegeben. Von den Mehrausgaben in Höhe von 1,7 Milliarden Franken entfielen rund 82 Prozent auf die Steigerung bei den Ärzten sowie für Heime und Krankenhäuser, die zusammen 72,0 Prozent der Gesundheitskosten ausmachten.
Der Einzelhandel mit Arznei- und Hilfsmitteln erreichte einen Anteil von 7,8 Prozent an den Gesamtausgaben (-3,3 Prozent). Die Statistiker führen den Rückgang unter anderem auf veränderte Finanzierungsbedingungen für Hörgeräte und dadurch ausgelöste Vorholeffekte für die Produkte in den Vorjahren zurück.
Nur 9,2 Prozent der Ausgaben für Medikamente
Details zum Pharmasektor sind der Publikation „Pharma-Markt Schweiz 2015“ des Branchenverbandes „Interpharma“ zu entnehmen. Hiernach soll der Anteil der Arzneimittel mit 9,2 Prozent der Gesundheitskosten schon im Jahr 2012 deutlich kleiner gewesen sein als in Vergleichsländern, wie Deutschland, Österreich, Frankreich oder Belgien. Von allen 34 OECD-Staaten wurde prozentual nur in Dänemark, Luxemburg, Mexiko, den Niederlanden und Norwegen anteilig weniger für Medikamente ausgegeben als in der Alpenrepublik.
170 Franken aus der eigenen Tasche
Nach Angaben der Statistiker wuchsen die Gesundheitsausgaben pro Person im Jahr 2013 um 9 Franken auf 713 Franken pro Monat. Wie in den vergangenen Jahren wurden nach der neuen Erhebung vier Fünftel davon durch die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (36,7 Prozent), die privaten Haushalte (knapp 24 Prozent) und den Staat (ca. 20 Prozent) getragen.
Abzüglich der Leistungen durch die obligatorischen Krankenversicherung und andere Versicherungsträger oder Versorger mussten die Haushalte zusätzlich zu den anfallenden Versicherungsprämien einen Restbetrag von 170 Franken selbst bezahlen, und zwar für Zahnarztleistungen sowie Kostenbeteiligungen in der ambulanten und stationären Versorgung.
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