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nach eindinglicher Debatte
Bundestag stimmt für Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Mit Mehrheit beschloss der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf, wonach geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland künftig verboten ist. Die Vorlage stammte von der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD).
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag. Der Verbotsantrag war von einer fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Harald Terpe (Grüne) vorgelgt worden (18/5373). Er erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, neun Abgeordnete enthielten sich.
Kritiker hatten vor Kriminalisierung gewarnt
Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.
Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.
Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.
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