Oxycodon Retax-Fall

Pronova BKK bleibt hart: Orth soll klagen

Berlin - 27.11.2015, 15:20 Uhr

Keine Umkehr: Die Pronova BKK bleibt bei Apothker Orth hart. (Foto: Orth)

Keine Umkehr: Die Pronova BKK bleibt bei Apothker Orth hart. (Foto: Orth)


Apotheker Mathias Orth fühlte sich von der Pronova BKK in einem Retax-Fall ungerecht behandelt und schrieb daraufhin einen Brand-Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Die Pronova BKK prüfte seinen Fall noch einmal - doch sie hält an der Retaxation fest.

Weil sich der Apotheker Mathias Orth von der Pronova BKK in einem Retax-Fall ungerecht behandelt fühlte, schrieb er einen Brand-Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Daraufhin sagte die Pronova BKK eine nochmalige Prüfung seines Falles zu. Ohne Wirkung: Die Kasse hält an der Retaxation fest.

Unterschiedliche Rechtsauffassung

„Nach Rücksprache mit unserem Dienstleister protaxplus möchten wir darauf verweisen, dass bei dem beschriebenen Fall eine unterschiedliche Rechtsauffassung besteht und der Apotheker das geregelte Beanstandungs- und Einspruchverfahren nutzen kann. Innerhalb eines solchen Verfahrens nehmen wir selbstverständlich Kontakt mit dem Apotheker auf und beziehen ihm gegenüber Stellung. Sollte es nicht zu einer Klärung kommen, steht dem Apotheker bei unterschiedlicher Rechtsauffassung der Klageweg im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens offen“, lautet das Resultat der einwöchigen Prüfung.

Orth, Inhaber der Rosen-Apotheke in Holzminden, fühlt sich von der Pronova BKK mehr als ungerecht behandelt, weil er wegen einer angeblichen Nichtbeachtung des Rabattvertrages bei der Abgabe von Oxycodon von der Rezeptprüffirma Protaxplus mit einer Null-Retaxation bestraft wurde. Der Apotheker ist der Ansicht, dass er wegen fehlender Indikationsgleichheit nicht zur Substitution verpflichtet ist. Im Gegenteil: Oxycodon mit einer 24-Stunden-Retardierung sei nicht gegen eine anderes Arzneimittel austauschbar. Die Leitlinien der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft sähen eine Substitution dieser Arzneimittelgruppe ebenfalls kritisch. Nach Auffassung der Retax-Spezialisten des Deutschen Apothekenportals ist in diesem Fall die gesetzliche und rahmenvertragliche Austauschvorschrift von mindestens einer gemeinsamen Indikation nicht erfüllt und daher „jeder Austausch gesetzlich untersagt“.

Gröhe hat noch nicht geantwortet

Orth sieht Recht und Gesetz auf seiner Seite und schrieb einen Protest-Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe. Darin klagte er über „die mittlerweile unerträglichen und existenzbedrohenden Sanktionsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen bzw. deren Prüfstellen“. Hier werde ein ganzer Berufsstand der Ignoranz und der Willkür der Prüfstellen ausgesetzt und die Apothekerinnen und Apotheker stünden dem Treiben „quasi hilflos und zum Teil nur noch fassungslos und resignierend gegenüber“. Orth: „Ein Kampf David gegen Goliath, die Grenze der Selbstverwaltung ist längst überschritten.“ Man gewinne den Eindruck, dass sich die Krankenkassen auf Kosten der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker zunehmend bereicherten. Ein Antwortbrief von Gröhe an den Apotheker steht bislang noch aus.


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