Bundes-Apothekerordnung

Gröhe bleibt hart: Kein erweitertes Berufsbild

Berlin - 09.12.2015, 12:15 Uhr

Sieht den Schwerpunkt der Apothekerarbeit in der Offizin: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. (Foto: Schelbert)

Sieht den Schwerpunkt der Apothekerarbeit in der Offizin: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. (Foto: Schelbert)


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht erneut nicht auf die Apotheker zu: Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderte Erweiterung des Apotheker-Berufsbildes ab. Geprüft werden soll nur, ob der Ländervorschlag noch einmal an anderer Stelle aufgegriffen werden kann.

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung zum Vorschlag der Länderkammer zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU beschlossen. Gröhe bleibt bei seiner Linie, nur die von der EU geforderten Vorgaben umzusetzen: Die Bundesregierung lehne die Umsetzung der von den Ländern geforderten Erweiterung ab, weil diese „über die Eins-zu-Eins-Umsetzung“ hinausgehe, heißt es im Kabinettbeschluss. Die Bundesregierung werde aber prüfen, „wie der Vorschlag im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzgebungsvorhaben“ aufgegriffen werden könne. Infrage dafür käme die kürzlich vorgelegte AMG-Novelle.

Konflikt mit Bundesrat um EU-Richtlinie

Die Länder hatten vorgeschlagen, Tätigkeiten von Apothekern in Industrie, Forschung und Lehre und in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in den Kriterienkatalog ausdrücklich aufzunehmen. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“, bewerteten die Länder die Arbeitsvielfalt der Apotheker.

Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte diese drei Arbeitsfelder in seinem Zehn-Punkte-Katalog nicht ausdrücklich aufgenommen, sondern die Tätigkeitsbeschreibung eng an die Arbeit in der Apotheke geknüpft.

Jetzt läuft es auf einen Konflikt mit dem Bundesrat hinaus. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nach Angaben des Bundesrates zustimmungspflichtig und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Kommende Woche soll der Bundestag darüber beschließen. Offen ist jetzt, ob die Länder Gröhes Haltung akzeptieren oder den Vermittlungsausschuss anrufen.


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3 Kommentare

Gröhe und Berufsbild

von Jörg Wilms am 14.12.2015 um 12:56 Uhr

Wenn einerseits im AMG für bestimmte Funktionen, die eben NICHT in der öfftentlichen Apotheke, sondern in der Industrie angesiedelt sind (Sachkundige Person = Qualified Person) die Approbation als Apotheker (zwar nicht ausschließlich, es gibt auch Ausnahmen) gefordert wird, dann wundert es einen Schon, wie eng das Ministerium (klar- nicht Herr Gröhe persönlich) da unser Berufsbild interpretiert.

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Rache

von Dr. Kloebner am 09.12.2015 um 16:29 Uhr

Ich glaube nicht, dass der Herr Gröhe selbst uns so dermaßen verachtet, wies es den Anschein hat. Da sind wohl eher noch diverse Mitarbeiter des Ministerium sauer wegen der Datenklauaffäre vor 2 Jahren. Da haben wir uns mal so richtig Feinde fürs Leben gemacht. Und das fällt uns jetzt bei allen, aber auch wirklich allen Entscheidungen des BMG auf die Füße.

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Gröhe

von Frank ebert am 09.12.2015 um 13:39 Uhr

Warum sollte Gröhe etwas für deutsche Staatsbürger tun?

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