- DAZ.online
- News
- Apotheke
- DAK mailt Anti-Retax-...
Oberlehrerhafte Fürsorge
DAK mailt Anti-Retax-Tipps an Apotheker
Bei Retaxationen schlägt die DAK stets eine besonders forsche Gangart ein. Für Kassen-Chef Herbert Rebscher machen bei Fehlern sogar Rezepte und Schlosserrechnungen keinen Unterschied: Dann wird nicht bezahlt. Jetzt mailte die DAK an knapp 16.000 Apotheken einen Newsletter mit Anti-Retax-Tipps in oberlehrerhafter Diktion. Sechs Apotheker cancelten prompt den DAK-Mail-Service.
Unter der Überschrift „Rezepte prüfen, Retaxationen vermeiden“ kommt der DAK-Newsletter mit moralisch erhobenem Zeigefinger daher: „Bei unserer Rechnungsprüfung steht die Patientensicherheit im Vordergrund. Aus diesem Grund beanstanden wir Verordnungen zum Beispiel dann, wenn die Arztunterschrift fehlt oder handschriftliche Vermerke im Aut-idem-Feld stehen. Das mag formalistisch erscheinen, für uns sind dies aber Fehler, die die Gesundheit der Versicherten gefährden können und sich nicht nachträglich korrigieren lassen.“
Zynisch und provokant findet diese Sätze ein Apotheker.
Hinter diesem „Mäntelchen der
Scheinheiligkeit“ verberge sich in Wahrheit die Geldgier der DAK. An 50 Apotheker
mailte er einen Aufruf, sich gegen solche Versuche, Nullretaxationen zu rechtfertigen,
zu wehren. So will sich die DAK natürlich nicht verstanden wissen. Der
Newsletter sei in den letzten Tagen an circa 16.000 Apotheker gemailt und weitgehend
gut aufgenommen worden. Nur sechs Apotheker hätten den Newsletter abbestellt. Bestellen
mussten die Apotheker den Newsletter aber auch nicht. Die DAK nutze fürs Mailing
die ihr bekannten Apotheken-Mailadressen.
Apotheker-Einmaleins
Auf die einleitenden Bemerkungen folgen einige Anti-Retax-Tipps der DAK, die eigentlich zum Einmaleins des Apothekerlebens zählen. „Achten Sie bitte darauf“, dass bei Austauschpflicht das Rabattarzneimittel abgegeben wird. Bei „pharmazeutischen Bedenken“ seien das Sonderkennzeichen und eine „handschriftliche, konkrete Begründung“ anzugeben. Und selbstverständlich müssten alle Fristen eingehalten werden.
Als Zugabe ließ sich die DAK noch eine Checkliste für die Abrechnung von T-Rezepten einfallen. „Bei der Abrechnungsprüfung fallen uns von Zeit zu Zeit T-Rezepte auf, die nicht korrekt ausgefüllt sind“, wendet sich die DAK mit geradezu mütterlicher Fürsorge an die Apotheker: „Mit unserer Checkliste sehen Sie auf einen Blick, worauf es ankommt.“ Es folgen Selbstverständlichkeiten, die jedem Apotheker geläufig sind: Ein T-Rezept dürfe nur für die Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid ausgestellt werden. Diese Wirkstoffe seien teratogen – und unterlägen deshalb besonderen Sicherheitsmaßnahmen.
Newsletter dieser Art will die DAK jetzt regelmäßig alle drei Monate an die Apotheker mailen. Man darf gespannt sein, welche praktische Lebenshilfe die DAK sonst noch anzubieten hat.
1 Kommentar
Frechheit!
von Tom More am 16.12.2015 um 15:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.