Bundesregierung: Kein Austausch mehr nötig

Medikationsplan löst alle Rabattprobleme

Berlin - 16.12.2015, 17:05 Uhr

Löst angeblich alle Probleme der Rabattverträge: der neue Medikationsplan. (Foto: Knappschaft)

Löst angeblich alle Probleme der Rabattverträge: der neue Medikationsplan. (Foto: Knappschaft)


Neue Rabattverträge schaffen in der Apotheke regelmäßig neuen Ärger. Damit soll nun Schluss sein. Nach Ansicht der Bundesregierung löst der neue Medikationsplan die Probleme: Der Austausch von Rabattvertrags-Arzneimitteln in der Apotheke wird nicht mehr nötig sein.

Alle Apotheker kennen unzählige Geschichten über schwierige Gespräche mit Patienten, die aufgrund eines neuen Rabattvertrages plötzlich eine blaue statt einer roten Tablette schlucken sollen. Nach Ansicht der Bundesregierung gehören diese Probleme bald der Vergangenheit an: Weil das E-Health-Gesetz die Praxen zum Einsatz aktueller Arzneimittelsoftware verpflichtet, enthält die Verordnung künftig automatisch das aktuelle Rabattvertrags-Arzneimittel. Das kürzlich verabschiedete Gesetz sehe nämlich „für Vertragsärzte vor, für die Verordnung von Arzneimitteln künftig nur solche elektronischen Systeme zu nutzen, die die Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen nach dem jeweils aktuellen Stand berücksichtigen, sodass künftig ein Austausch eines Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen in der Apotheke nicht mehr erforderlich sein sollte“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Sollte es dennoch einmal zu Problemen bei der Abgabe von Rabattvertragsarzneimitteln kommen, weil sich die Angaben im Medikationsplan bei Ausgabe von Arzneimitteln in der Apotheke ändern oder Ergänzungen im Medikationsplan erforderlich machen, sei der Apotheker verpflichtet, den Medikationsplan auf Wunsch des Versicherten zu aktualisieren. Eingetragen werden sollen auf den neuen Medikationsplan daher sowohl die Wirkstoffbezeichnung als auch der Handelsname des Fertigarzneimittels. Die Aufzeichnung des Handelsnamens sei sachgerecht, „da viele Patienten sich daran orientieren, insbesondere dann, wenn der Wirkstoffname lang ist. Andererseits stellt eine Wirkstoffbezeichnung im Fall eines Austauschs des Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen für den Patienten eine wiedererkennbare Konstante dar“, schreibt die Bundesregierung.

Schritt zum Medikationsmanagement

Mit dem Medikationsplan ist nach Ansicht der Bundesregierung außerdem der erste Schritt zum Medikationsmanagement getan. Denn der Medikationsplan stelle eine gute Grundlage dar, um diese Prozesse beim Arzt und in der Apotheke zu unterstützen und durch Vereinfachung der Arzneimittelanamnese zur Vermeidung von Arzneimittelrisiken beizutragen. „Die Prüfung der Reichweite einer Arzneimittelverordnung und möglicher Arzneimittelinteraktionen sowie die Identifikation möglicher Risiken der bisherigen Arzneimitteltherapie erfolgt – wie bisher – sowohl im Rahmen der ärztlichen Therapie und Verordnungstätigkeit des behandelnden Arztes als auch beim Arzneimittel abgebenden Apotheker“, so die Bundesregierung.

Mit Flächentests des Versichertenstammdatendienstes soll das E-Health-Zeitalter der eGK im zweiten Quartal 2016 beginnen. Der Start erfolgt laut Bundesregierung zunächst in der Region Nord-West und anschließend im dritten Quartal in der Region Süd-Ost. Mit dem Start des Flächentests werden erste Teile der Telematikinfrastruktur in Betrieb genommen. Der elektronische Medikationsplan soll dann Anfang 2018 folgen. Die Arzneimitteldaten beim Medikationsplan können auf Wunsch der Versicherten mit einer PIN-Eingabe gesichert werden. Der Versicherte kann hier allerdings entscheiden, ob er die Bereitstellung der Daten des Medikationsplans in elektronischer Form ohne eigene PIN-Eingabe nutzen möchte. Dazu muss er die PIN-Eingabefunktion deaktivieren.

Vorherrschaft der Ärzte bekräftigt

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke bekräftigt die Bundesregierung nochmals die Vorherrschaft der Ärzte beim Medikationsplan: Der Arzt ist „als erster mit dem Patienten befasst und legt unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden medizinischen Befunde die im Medikationsplan zu dokumentierenden Inhalte im Rahmen seiner Therapie und Verordnungstätigkeit ohnehin fest“, heißt es dort. Das bezieht sich auch auf die Selbstmedikation. Der Arzt soll nicht nur Verordnungen anderer Ärzte erfassen, sondern auch die Selbstmedikation des Versicherten. Aktualisierungen und Ergänzungen zum Medikationsplan könnten, soweit Veranlassung dazu besteht, auch von anderen mit- und weiterbehandelnden Ärzten und auch in Krankenhäusern und auf Wunsch der Versicherten auch von Apothekern  vorgenommen werden. Für Fehler bei der Erstellung und  Aktualisierung des Medikationsplans haften nach Ansicht der Bundesregierung die jeweiligen Eintragenden „nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften“.


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5 Kommentare

@ Frau Aures

von Lisa Müller am 17.12.2015 um 12:46 Uhr

So einfach ist das nicht:
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oder
Clopidogrel Heumann 75 mg Filmtabletten - alles andere PZN.
Ich glaube, da kriegt so mancher einen Heu.

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Letzter Versuch

von gabriela aures am 16.12.2015 um 22:13 Uhr

eines Kommentares heute :

"Eingetragen werden soll auf den neuen Medikationsplan daher sowohl die Wirkstoffbezeichnung als auch der Handelsname des Fertigarzneimittels. Die Aufzeichnung des Handelsnamens sei sachgerecht, „da viele Patienten sich daran orientieren, insbesondere dann, wenn der Wirkstoffname lang ist. Andererseits stellt eine Wirkstoffbezeichnung im Fall eines Austauschs des Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen für den Patienten eine wiedererkennbare Konstante dar“, schreibt die Bundesregierung."
Ja, nee is klar.

Der Eintrag
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ist auch viel weniger verwirrend und auch noch extrem platzsparend.

Mannmannmann- da waren wahrlich ECHTE F(l)achleute am Werk !

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Nachtrag...

von gabriela aures am 16.12.2015 um 14:33 Uhr

Was komplett übersehen wird:

Vom Rezept oder Rabattvertrag abweichende Abgabe der Apotheke aufgrund Sonder PZN 2, 3, 5 oder 6 !

Oder habe ich überlesen, daß Thekers auch hier umgehend und kostenlos (meist sogar umsonst) , der Arzthelferin Bescheid geben sollen ?

So, kommt jetzt trotz "LOGIN" wieder die mail, mit der ich den Kommentar freigeben muß ??
Wer hat denn da(s) programmiert - besser: verbockt ?
Auch das BMG ?

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Da spricht...

von gabriela aures am 16.12.2015 um 13:58 Uhr

...ja mal wieder die geballte Fachkompetenz aus dem BMG.

Was hatten die Damen und Herren im Weihnachtspunsch, daß sie sich das so schamlos schönreden ?
Unausgegorene Windbeutel-Politik gepaart mit blindem Aktionismus, damit man im nächsten Wahlkampf vermeintliche "Wohl-Taten" vorweisen kann ?
Ätzend, echt.

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Das liebe BMG...

von Rolf Lachenmaier am 16.12.2015 um 12:42 Uhr

... kennt sich ja richtig gut aus! "Sorgt" das BMG dann auch für die LIEFERBARKEIT des Rabattmedikaments??

Und zum Thema "Selbstmedikation": sollte das BMG dann nicht ehrlicherweise den Begriff ändern? Denn mit "Selbst-" hat das ja dann nichts mehr zu tun... vielleicht in: "ich-muss-es-selbst-bezahlen-aber-mein-arzt-hält-es-für-sinnvoll-medikation" ... ein bisschen sperrig, aber das BMG findet da sicher noch eine blumige Metapher. Ich hab da vollstes Vertrauen.

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