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- Retax bis zum letzten ...
An den Retaxationen, die eine Hamburger Apotheke von der AOK Rheinland/Hamburg erhielt, war inhaltlich nichts auszusetzen. Formal waren die Absetzungen völlig korrekt, der Apotheke war beim Runden ein Fehler unterlaufen. Absurd war allerdings der Betrag – jeweils ein Cent, der dreimal beanstandet wurde.
Das Retaxgebaren mancher Krankenkassen nimmt absurde Ausmaße an. So wird beispielweise über hygienisch höchst fragwürdige Sparmaßnahmen wie die Wiederverwendung von Nasen-Sprühköpfen in der Rezeptur berichtet. Viele Absetzungen erfolgen auch einfach zu Unrecht unter Missachtung der geltenden Lieferverträge. Letzteres war bei den Retaxationen, von denen DAZ.online von einer Apotheke aus Hamburg berichtet wurde, zwar nicht der Fall, trotzdem ist die Absetzung an Absurdität kaum zu übertreffen.
Formal korrekt, aber ...
Verordnet waren Subutex Sublingual-Tabletten zur Substitution,
jeweils der Bedarf für eine Woche als Take-Home-Verordnung. In drei
aufeinanderfolgenden Wochen wurde ein entsprechendes Rezept eingelöst. Beim
Bedrucken der Rezepte war der Apotheke allerdings jedesmal ein Rundungsfehler unterlaufen. Sie hatte siebenmal den Tagespreis anstatt den Wochenpreis abgerechnet. Die Krankenkasse beanstandete dies
und setzte, formal völlig korrekt, den Differenzbetrag bei allen drei Rezepten
ab: Die Apotheke erhielt drei
Retaxationen über den Betrag von jeweils einem Cent. Immerhin, das muss man der
AOK-Rheinland/Hamburg zugutehalten, wurden die Retaxe gemeinsam verschickt.
Porto wurde so nur einmal fällig. Dennoch dürfte allein der Ausdruck der jeweiligen
Rezeptkopien und des maschinell erstellten Begleitbriefs teurer gewesen sein als
die Forderung an die Apotheke. Wirtschaftliches Handeln, zu dem die Kassen per Gesetz ja verpflichtet sind, sieht wohl anders aus.
5 Kommentare
Bagatellgrenze
von Dr. C. Klotz am 10.01.2016 um 13:49 Uhr
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1 Cent Retax
von Dr. T. Große Lackmann am 10.01.2016 um 11:07 Uhr
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DA....
von Bernd Jas am 09.01.2016 um 12:59 Uhr
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Forderung: 1 Cent ...
von Andreas P. Schenkel am 08.01.2016 um 20:58 Uhr
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"Absetzung 3x1 cent" versus "gesetzl. Wirtschaftlichkeitspflicht"
von Jens am 08.01.2016 um 18:44 Uhr
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