DAZ.Wochenschau

Es reicht ...

Stuttgart - 16.01.2016, 17:00 Uhr

Fotos: fotoliaxrender, Antonio Gravante, Osterland, ra2_studio / Fotolia || diz / DAZ || Frauenhofer / IST

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Die alte Approbationsordnung reicht aus, um neue Inhalte zu vermitteln, meint DPhG-Präsident Laufer. 53 Sekunden mehr Zeit reichen, damit von der Beratung deutlich mehr beim Patienten hängenbleibt und mit dem absurden Retaxgebaren mancher Kassen, zum Beispiel weil Sprühköpfe nicht wiederverwendet werden, reicht es uns schon lange. Mehr dazu in der Wochenschau.

Spielraum der AAppO reicht für die klinische Pharmazie

Geht es nach DPhG-Präsident Professor Stefan Laufer, ist es nicht notwendig, die Approbationsordnung für Apotheker zu ändern. Er kann die Forderungen nach einer aktualisierten Ausbildung der Pharmazeuten zwar nachvollziehen,  sieht aber in der heutigen Ausbildung ausreichend Spielräume, neue Inhalte wie die Klinische Pharmazie zu vermitteln.

Harnwegsinfekte: manchmal kann Ibuprofen reichen

Harnwegsinfekte müssen nicht immer sofort antibiotisch behandelt werden. In leichten Fällen kann es ausreichend sein, erstmal symptomatisch mit Ibuprofen zu behandeln und mit der Gabe von Antibiotika zu warten. Auf diese Weise ließe sich der Antibiotikaverbrauch reduzieren

53 Sekunden reichen für mehr AMTS

Stellt man dem Patienten bei der Beratung offene Fragen, z. B. „wie sollen Sie das Präparat einnehmen?", weiß er hinterher viel mehr über sein Arzneimittel, als wenn ihm – wie meist üblich – ein Vortrag gehalten wird. Allerdings kostet ein „echtes“ Beratungsgespräch auch mehr Zeit als eine konventionelle Beratung - ganze 53 Sekunden beträgt der Unterscheid.

Reicht 140 mmHg?

Die SPRINT-Studie hat Bluthochdruck-Welt durcheinander gewirbelt. Demnach wäre zumindest für bestimmte Bluthochdruck-Patienten 120 das neue 140. Doch ist der niedrigere systolische Zielwert tatsächlich besser?

Einspruch abgelehnt

Erinnern Sie sich an den Retaxfall, bei dem eine Krankenkasse bei einer regelmäßig verordneten Nasenspray-Rezeptur die Wiederverwendung des Sprühkopfes forderte? Der Einspruch der Apotheke wurde abgelehnt.

Drei neue BAK-Leitlinien

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat drei ihrer Leitlinien aktualisiert. Die Empfehlungen zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel sowie  die Leitlinien zum Hygienemanagement und zur Ernährungsberatung in der Apotheke wurden überarbeitet.

Umstrittene Vorsorge

Dass Krebs-Screening tatsächlich Leben rettet, ist so nie gezeigt worden, schreiben Forscher im British Medical Journal.  Es gibt zwar möglicherweise eine  Reduktion der krankheitsspezifischen Mortalität aber nicht unbedingt eine geringere Gesamtmortalität.

FDA vs. EMA

Zahlreiche neue Arzneimittel wurden 2015 zugelassen, darunter auch einige mit neuen Wirkstoffen. Die amerikanische Behörde FDA war dabei noch ein wenig zulassungsfreudiger als ihre europäischen Kollegen bei der EMA. So erhielten in den USA 45 neue Substanzen die Zulassung, in Europa waren es 36.

Kann man vergessen

Vaskuläre Risikofaktoren einschließlich hoher Cholesterinspiegel erhöhen das Risiko für eine Demenz. Somit besteht die begründete Hoffnung, dass Statine bei der Demenzprävention hilfreich sein könnten. Belegen lässt sich das aber bislang nicht.

High-Tech-Läusekamm

Göttinger-Forscher haben einen Läusekamm entwickelt, der Läuse  mithilfe von Plasma abtötet. Da er auch Nissen den Garaus macht, soll eine zweite Anwendung nach acht Tagen, wie sie bei den meisten Läusemitteln empfohlen wird, nicht notwendig sein.

Neue First-line-Therapie bei rheumatoider Arthritis

Certolizumab Pegol (Cimzia@) war bislang nur zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis  zugelassen, allerdings nur, wenn auf die Erstlinientherapie mit MTX oder anderen Basistherapeutika nicht ausreichend angesprochen wurde. In Zukunft darf die Substanz unter Umständen auch bei Therapie-naiven Patienten zum Einsatz kommen.


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