„VIP-Rezeptservice“

DocMorris gibt Rabatt auf „Paketkasten“

Berlin - 26.01.2016, 12:35 Uhr

DocMorris wirbt jetzt für den DHL-Paketkasten. (Bild: DocMorris)

DocMorris wirbt jetzt für den DHL-Paketkasten. (Bild: DocMorris)


DocMorris ist erfinderisch, wenn es darum geht, Rezepte deutscher Kunden zu gewinnen: Mithilfe des Paketkastens der DHL könnten Verordnungen bequem zu Hause abgeholt und Arzneimittel geliefert werden – auch wenn niemand zu Hause ist, wirbt jetzt die Versandapotheke. Und gibt zum Kauf eines solchen Kastens Geld dazu.

Rabatte, die an die Einlösung von Rezepten für Rx-Arzneimittel gekoppelt sind, sind nach der deutschen Rechtslage unzulässig. DocMorris hat bekanntlich schon vieles ausprobiert, um das Boni-Verbot zu umschiffen. Doch die Gerichte haben  der niederländischen Versandapotheke immer wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht. DocMorris setzt allerdings nach wie vor darauf, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung kippen wird – dort ist derzeit ein Verfahren anhängig.

Derweil lockt die Versandapotheke mit anderen Angeboten. So wirbt sie seit neuestem für einen VIP-Rezeptservice, der Bestellungen bei DocMorris „noch viel komfortabler“ mache. Denn ab sofort würden die Rezepte beim Kunden zuhause abgeholt und die Medikamente ebenfalls nachhause geliefert – „sogar dann, wenn Sie nicht zu Hause sind!“.

Paketzusteller nimmt Rezepte mit

Möglich macht das der Paketkasten der DHL – sozusagen ein Briefkasten für Pakete, den man sich zuhause auf eigene Kosten montieren (lassen) kann. Die günstigste Variante gibt es für 99 Euro. Soll es eine größere, freistehende und mit Extras versehene Version sein, kann sich der Kaufpreis auch auf bis zu knapp 600 Euro summieren. Nötig ist auf jeden Fall Platz, um den Kasten an einer Wand zu befestigen oder freistehend aufzustellen.

Der Vorteil: Der DHL-Zusteller kann dort Pakete zustellen, ohne dass der Empfänger da sein muss. Zugleich kann er selbst in den Kasten schauen: Liegt dort ein Rezept für DocMorris parat, holt er dieses ab.

DocMorris will die Anschaffung eines solchen Kastens nun unterstützen: Fünf Prozent Rabatt gewährt die Versandapotheke auf den Kaufpreis – egal welche Ausstattung der Kunde wählt. Dies sind in der Standardausfertigung überschaubare fünf Euro Rabatt, bei der 595 Euro-Variante des Paketkastens knapp 30 Euro.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Rezeptsammelstelle?

von Bernd Küsgens am 26.01.2016 um 19:17 Uhr

Apothekenbetriebsverordnung
§ 24 Rezeptsammelstellen
(1) Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden....(3) Die Verschreibungen müssen in einem verschlossenen Behälter gesammelt werden, der vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt ist. Auf dem Behälter müssen deutlich sichtbar der Name und die Anschrift der Apotheke sowie die Abholzeiten angegeben werden. Ferner ist auf oder unmittelbar neben dem Behälter ein deutlicher Hinweis darauf anzubringen, daß die Verschreibung mit Namen, Vornamen, Wohnort, Straße und Hausnummer des Empfängers und mit der Angabe, ob die Bestellung in der Apotheke abgeholt oder dem Empfänger überbracht werden soll, zu versehen ist. Der Behälter muß zu den auf ihm angegebenen Zeiten durch einen Boten, der zum Personal der Apotheke gehören muß, geleert oder abgeholt werden.
Noch Fragen an die Aufsichtsbehörde?

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AW: AW.: B.Küsgens

von Heiko Barz am 26.01.2016 um 20:12 Uhr

Das Abdrucken eines Uns allen bekannten § aus der Apo- betriebsordnung ist in diesem Fall von wenig Gewicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass mit dem Hinweis auf diesen § Dc.Morris und die Post sich einen schlanken Fuss machen können. Meine Frage gilt mehr den Konsequenzen für diese Manipulation.

Postzustellung von Medikamenten

von Heiko Barz am 26.01.2016 um 14:03 Uhr

Auch wenn es sich hier nur um ein, zwei oder mehrere Rezepte handelt, so stell sich die Frage nach der ' Rezeptsammelstelle '
Was sagen denn die Justitiare der Kammern dazu?

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