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Ausschreibungen für patentfreie Biologika
Biosimilarhersteller kritisieren Open-House-Verträge
Nach Infliximab hat jüngst mit Etanercept ein zweiter biosimilarer monoklonaler Antikörper eine Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur erhalten. Noch ist in Deutschland lediglich das Orginalpräparat Enbrel auf dem Markt – doch die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits mit Open House-Ausschreibungen für Etanercept begonnen.
Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel bekommen früher oder später ebenso Konkurrenz wie klassische, chemisch-synthetisch hergestellte Präparate. Die sogenannten Biosimilars sind allerdings aufwändiger und letztlich auch kostspieliger im Nachbau als Generika.
Kürzlich hat Samsung Bioepis bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission sein Etanercept-Biosimilar Benepali® zugelassen hat. Verfügbar ist es hierzulande noch nicht. Doch kaum war die Meldung veröffentlicht, starteten eine Reihe von Krankenkassen Ausschreibungen für das Biologikum. Die Techniker Krankenkasse schrieb gleich für mehrere Kassen aus, es folgten unter anderem die Barmer GEK, die IKK Classic und die AOK Niedersachsen. Die Dienstleister SpectrumK und GWQ ServicePlus ließen ebenfalls nicht lange auf sich warten und schrieben im Namen zahlreicher kleinerer (Betriebs-)krankenkassen aus.
Bei allen Ausschreibungen handelt es sich um sogenannte Open-House-Verträge, die prinzipiell jedem Anbieter offen stehen, die den von der Kasse gewünschten Rabatt gewähren. Sind sie mit im Boot, gelten die entsprechenden Präparate als wirtschaftlich und der Arzt kann sie guten Gewissens verordnen. Im Fall von Etanercept können die Verträge vorerst natürlich nur mit dem Erstanbieter Pfizer abgeschlossen werden.
AG Biosimilars rät, langfristige Effekte besser zu bedenken
Dem Branchenverband Pro Generika, der auch die Interessen von Biosimilar-Herstellern vertritt, gefällt dies gar nicht. Der Begriff Open-House-Vertrag klinge ja erst einmal recht sympathisch. Aber: Diese Rabattverträge, bei denen Krankenkassen einen fixen Rabattsatz für alle Vertragspartner definieren, schalteten den Wettbewerb de facto aus, kritisiert der Verband.
Vorteilhaft seien die Verträge vor allem für den Hersteller des teuren Erstanbieterpräparats. Dieser könne sich für einen relativ geringen Rabattsatz das Label der Wirtschaftlichkeit „erkaufen“. Die Hersteller der Biosimilars, deren Preis ohnehin spürbar unter dem rabattierten Erstanbieterpräparat liegt, müssen sich dennoch am Vertrag beteiligen, wenn sie nicht aus der Versorgung fliegen wollen, weil sie als unwirtschaftlich gelten.
„Setzt sich dieses Modell durch, nimmt es den Anbietern von Biosimilars jeden Anreiz, mit einem deutlichen Preisabstand in den Markt einzutreten“, warnt Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars bei Pro Generika. Denn der tatsächliche Preisvorteil des Biosimilars sei in Open-House-Verträgen völlig irrelevant. „Es gilt, solche langfristigen Effekte im Blick zu haben und nicht ausschließlich auf kurzfristige Einspareffekte zu setzen“, so Eberhorn.
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