Patientenrechtegesetz

Grüne sehen keine nennenswerten Verbesserungen beim Patientenschutz 

Berlin - 22.02.2016, 15:26 Uhr

Nicht allen Patienten wird geholfen: Das Patientenrechtegesetz sollte beispielsweise nach Behandlungsfehlern helfen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)

Nicht allen Patienten wird geholfen: Das Patientenrechtegesetz sollte beispielsweise nach Behandlungsfehlern helfen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)


Zwar gibt es seit drei Jahren das Patientenrechtegesetz, doch vielen Patienten hilft es nicht, kritisieren die Grünen. Sie fordern weiter einen Fonds für Härtefälle – und mehr Transparenz.

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes für mehr Patientenschutz gibt es nach Ansicht der Grünen keine weitreichenden Verbesserungen für geschädigte Patienten. „Deshalb bleibt ein Fonds für Härtefälle für uns auf der Tagesordnung“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, der Nachrichtenagentur dpa. „Daneben brauchen wir mehr Ansätze, um Patientinnen und Patienten im Umgang mit Gesundheitsfragen zu stärken.“ Nach wie vor gebe es viele Patienten, die einen Schaden erlitten hätten, ohne dass geklärt werden könne, wer letztendlich dafür haftbar gemacht werden müsse.

Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Patienten im Behandlungsverhältnis zum Arzt. Die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind danach berechtigt, die Interessen der Patienten in Beratungsprozesse einzubringen, ebenso wie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Zudem solle mehr Transparenz bei der Behandlung für mehr Patientenschutz sorgen.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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