„Panorama“ und „Stern“ berichten über GeldAngebote an Onkologen

Zyto-Apotheker unter Verdacht

Hamburg - 22.02.2016, 12:15 Uhr

Gefilmt: Das ARD-Magazin "Panorama"   zeigt zwei Zyto-Apotheker, die einen Onkologen bestechen wollen. (Foto: Panorama)

Gefilmt: Das ARD-Magazin "Panorama" zeigt zwei Zyto-Apotheker, die einen Onkologen bestechen wollen. (Foto: Panorama)


Kann das Anti-Korruptionsgesetz Fälle von Bestechung wirksam verhindern? Experten haben nach den Recherchen des ARD-Politikmagazins „Panorama“ und des „Stern“ ihre Zweifel. Die Reporter hatten mit versteckter Kamera beobachtet, wie zwei Apotheker und ein Pharmahändler einen Hamburger Onkologen bestechen wollten. 

Das Anti-Korruptionsgesetz steckt noch in den Startlöchern, aber schon zeigen sich Lücken – darauf weist ein am vergangenen Donnerstag gesendeter Filmbeitrag des ARD-Politikmagazins „Panorama" hin, der in Zusammenarbeit mit dem Magazin „Stern" erstellt wurde.

Zum Inhalt: Der Onkologe Dr. Ulrich Fritz betätigt sich als „Lockvogel“ und bespricht mit einem Pharmamanager und zwei Apothekern mögliche Geschäftsverbindungen. Gefilmt wurde dies mit verdeckter Kamera, die Gesichter sind unkenntlich gemacht, Namen werden nicht genannt. Die Apotheker schlagen vor, dass einer von ihnen die Zytostatika-Rezepte des Onkologen beliefert, während der andere dem Arzt 250.000 Euro, getarnt als Kredit, zukommen lässt.

Kann das Anti-Korruptionsgesetz solche Fälle zukünftig verhindern? Nach Ansicht des Stuttgarter Oberstaatsanwalts Peter Schneiderhan jedenfalls nicht: Den Ermittlern seien die Hände gebunden, da sie auf das Abhören von Telefongesprächen verzichten müssten.

Anders als der Onkologe Dr. Fritz schätzt Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e. V., die Situation ein: Zuwendungen in der genannten Größenordnung hält er für absurd. Lesen Sie hierzu den Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Apotheker Zeitung.

Hier kommen Sie zur Panorama-Sendung in der ARD-Mediathek. 


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1 Kommentar

"Unglaublich", "abstoßend", "widerlich", "korrupt" ........... !

von Gunnar Müller, Detmold am 23.02.2016 um 13:03 Uhr

..... wäre wohl der passendere Begriff gewesen, denn:
"Absurd" (im Sinne "unsinnig") ist ein solches korumpierendes und bereits jetzt gegen die Berufsordnungen verstoßendes "Angebot" solange nicht, wie sich auf der ärztlichen Seite Personen finden, die die Hand aufhalten und dafür ebenso ungesetzlicherweise ihre verbotene "Gegenleistung" bringen.
Gut, dass es solche Ärzte wie Dr. Fritz gibt.
Besser, wenn solche Fälle von beiden / von allen Heilberufsgruppen und vor allem: deren Häuptern deutlich wahrnehmbar, öffentlich geächtet würden, damit nicht weiterhin jede sinnvolle (und notwendige!) Art von Zusammenarbeit zwischen Heilberuflern gleich unter den Generalverdacht von Korruption gestellt wird.

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