Fusion

Celesio wird für McKesson teurer

Stuttgart - 01.03.2016, 17:19 Uhr

Fusion mit Umwegen: Der US-Pharmahändler McKesson und die Celesio AG. (Foto: Celsio)

Fusion mit Umwegen: Der US-Pharmahändler McKesson und die Celesio AG. (Foto: Celsio)


McKesson muss vier ehemaligen Celesio-Aktionären mehr Geld bezahlen, berichtet die „Wirtschaftswoche“. Den Ex-Aktionären stehe der höhere Kaufpreis zu, den ein Hedgefonds für seine Wandelanleihen bekommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

23,50 Euro hatte McKesson Anfang 2014 den freien Celesio-Aktionären pro Anteilsschein des Stuttgarter Pharmahändlers gezahlt. Der Hedgefonds Elliott bekam für seine Wandelanleihen jedoch 30,95 Euro pro Stück. Vier ehemalige Celesio-Aktionäre wollten den gleichen Preis und haben nun in der Berufung Recht bekommen: McKesson muss ihnen pro Aktie 7,45 Euro nachzahlen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 5 U 2/15). Insgesamt handelt es sich um etwas mehr als 260.000 Euro plus Zinsen. McKesson erklärte allerdings gegenüber der "Wirtschaftswoche", in Revision gehen zu wollen.

Am 6. Februar 2014 hatten der US-Pharmahändler McKesson und die Celesio AG mitgeteilt, dass die Übernahme unter Dach und Fach sei. Zuvor hatte der damalige Celesio-Großaktionär, der Haniel-Konzern (u.a. Metro), seinen Anteil von zuvor knapp über 50 auf 75,99 Prozent aufgestockt, indem er sich mit dem Elliott-Hedgefonds des US-Investors Paul Singer einigte. Elliott hielt zu diesem Zeitpunkt über 30 Prozent der Celesio-Anteile sowie Wandelanleihen des Stuttgarter Unternehmens. Diese werden zu einem vorher bestimmten Stichtag oder bei einer Übernahme des Unternehmens in Aktien umgewandelt. 

Manche Aktionäre müssten klagen

Weil McKesson für diese Wandelanleihen fast ein Drittel mehr bezahlte als er den anderen Aktionären für ihre Anteile angeboten hatte, sei deren Kaufpreis von 23,50 Euro nicht angemessen gewesen, entschieden nun die Frankfurter Richter. Aber: „Gem. § 31 Abs. 1 S. 1 WpÜG hat der Bieter den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Ist die Gegenleistung nicht angemessen, steht den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, gegenüber dem Bieter ein Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen der angebotenen und der angemessenen Gegenleistung zu“, heißt es in der Begründung des Urteils.

Andere ehemalige Celesio-Aktionäre können sich laut „Wirtschaftswoche“ nicht direkt auf das Frankfurter Urteil berufen, sondern müssen ebenfalls klagen. Eine Revision sei jedoch ohnehin noch möglich und von McKesson bereits angekündigt.


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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