Nachträgliche Korrekturen

Retaxationen: Rechenzentren in der Schusslinie

Stuttgart - 08.03.2016, 10:30 Uhr

Wer darf korrigieren? Mit dieser Frage befassen sich die Apotheken-Rechenzentren derzeit. (Foto: Sket / DAZ.online)

Wer darf korrigieren? Mit dieser Frage befassen sich die Apotheken-Rechenzentren derzeit. (Foto: Sket / DAZ.online)


Gesetzliche Krankenkassen retaxieren seit mehreren Jahren ihre Rezepte – sehr zum Ärger von Apothekenleitern. Jetzt haben sie neue Möglichkeiten gefunden, um Leistungen zu verweigern. Stein des Anstoßes sind nachträgliche Korrekturen durch Rechenzentren. Standesvertreter laden Dienstleister deshalb zu Gesprächen ein.

Hat eine Apotheke Muster-16-Vordrucke falsch ausgefüllt, bieten Rechenzentren mehrere Möglichkeiten der Korrektur an. Im besten Falle schicken sie das Rezept zurück und die Inhaber korrigieren entsprechende Fehler auf dem Originalbeleg. Sie erhalten ihre Vergütung aber erst im nächsten Abrechnungszyklus, was gerade bei Hochpreisern zu Liquiditätsengpässen führt. Grund genug für Rechenzentren, nach Alternativen zu suchen. Ihre Strategie sind nachträgliche Korrekturen durch Apotheker. 

Original oder Datensatz

Das NARZ schreibt dazu auf seiner Website: „Ohne viel Aufwand ermöglichen wir Ihnen, Änderungen im Nachhinein entweder per Faxverfahren an uns oder per Brief an den Kostenträger vorzunehmen.“ VSA setzt auf Tax-Dialog. „Lassen Sie Ihre Rezepte noch vor der Abrechnung auf korrekte Taxation prüfen“, heißt es vom Rechenzentrum. „Entstehen durch die Prüfung der Taxations-Daten Abweichungen, informieren wir Sie umgehend per E-Mail, Fax und/oder SMS und unterbreiten Ihnen Änderungsvorschläge. Noch vor Abschluss der Abrechnung können Sie selbst entscheiden, ob eine Taxation geändert werden soll. Sämtliche korrigierten Rezepte werden von uns in Ihrer Abrechnung berücksichtigt.“ Und AvP bietet „die Vorprüfung aller Rezeptdaten auf Plausibilität, Vollständigkeit und Abrechenbarkeit, Adhoc-Prüfungen während der Taxierung, den Zugriff auf Rezeptdatenbilder, diverse Online-Korrekturmöglichkeiten sowie den nachträglichen Abruf bereits eingereichter Rezeptdaten“. Je nach technischer Spezifikation ändern Dienstleister Eintragungen am sogenannten Image, sprich an der Datei. Apotheker können beispielsweise eine Sonder-PZN nachträglich angeben. Mittlerweile wird die Luft aber dünn.

Retaxgefahren minimieren

Zum Hintergrund: „Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat einen Hinweis vom GKV-Spitzenverband erhalten, dass es in Einzelfällen Probleme bei der Rezeptabrechnung beim Aufbringen von Preisen durch Apothekenrechenzentren gibt“, erklärt Christian Splett gegenüber DAZ.online. „Deshalb weist der DAV sowohl die Apotheken als auch die von ihnen beauftragten Rechenzentren darauf hin, dass die Angaben auf dem so genannten ,Muster 16‘ mit den elektronischen Datensätzen und den ,Images‘ übereinstimmen müssen.“

Splett erklärt weiter, der DAV und seine 17 Landesapothekerverbände setzten sich im Namen ihrer Mitgliedsapotheken „stets für eine rechtskonforme und rechtssichere Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen ein“. Nachdem Kassenvertreter aktuell mit drastischen Retaxationsmaßnahmen drohen, hat die DAV-Kommission Abrechnung und Datenübermittlung Vertreter aller Rechenzentren am 9. März nach Berlin eingeladen. Auf ihrer Agenda stehen rechtssichere Vorgehensweisen.

Virulente Retaxgefahr

DAZ.online fragte jetzt bei Thomas Haubold, Geschäftsführer der ARZ Service GmbH, nach. „Die Retax-Gefahr ist virulent, wenn es Abweichungen zwischen Datensatz und Rezept gibt“, erklärt Haubold. „Wir haben immer die Rechtsauffassung vertreten, dass Korrekturen nur am Originalrezept vom Apotheker vorgenommen werden dürfen. Bei uns wurden und werden daher keine Rezepte, Images oder Datensätze korrigiert.“

Um einen hohen Retaxationsschutz zu gewährleisten, arbeitet das ARZ mit DataScan: Einem Service, bei dem Rezept-Images schon vor Einreichung der Rezepte geprüft werden. Auf Wunsch schickt der Dienstleister Rezepte an Apotheken zurück, damit Inhaber sich selbst um Korrekturen kümmern. Haubold: „Auch wenn das leider – sowohl für die Kunden als auch für das Rechenzentrum – mit Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nach unserer Auffassung kein anderes Vorgehen zu.“ 


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