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Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
Medikationsfehlern auf der Spur
Medikationsfehler können in jedem Schritt des Medikationsprozesses unterlaufen – auch in der Apotheke. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker appelliert nun an die Apotheker, sich genauer mit dem Thema zu befassen und eine positive Fehlerkultur zu schaffen.
Die
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert aktuell über Medikationsfehler in
der Apotheke. Denn Nebenwirkungen im Sinne des Arzneimittelgesetzes
sind nicht mehr nur unbeabsichtigte und schädliche Reaktionen auf Arzneimittel
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Mittlerweile fällt unter den Begriff jede
Reaktion auf ein Humanarzneimittel, die unbeabsichtigt und schädlich ist. Ihr
Grund kann damit auch ein Medikationsfehler sein. Pharmazeutische Unternehmer
sind daher nun verpflichtet, auch alle Medikationsfehler, die mit vermuteten
Nebenwirkungen assoziiert sind, den zuständigen Behörden zu melden.
Keine einheitliche Definition für Medikationsfehler
Eine EU-weit einheitliche, akzeptierte Definition für den Medikationsfehler gibt es aber bisher nicht. Als Arbeitshilfe schlägt die EMA im „Good practice guide on recording, coding, reporting and assessment of medication errors” vor, ihn als einen unbeabsichtigten Fehler im Medikationsprozess zu definieren, der zu einer vermeidbaren Schädigung des Patienten geführt hat oder führen könnte. Ferner verweist die AMK auf Definitionen häufig verwendeter Begriffe in der Pharmakovigilanz, darunter der Medikationsfehler, in einer Veröffentlichung der Koordinierungsgruppe AMTS.
Die AMK betont, dass Medikationsfehler jeden Schritt des Medikationsprozesses betreffen und allen Beteiligten unterlaufen können: Ärzten, Pflegepersonal, Patienten, Angehörigen und auch dem pharmazeutischen Personal in Apotheken. Vermeidbarkeit und Unabsichtlichkeit sind die beiden wichtigsten Merkmale für einen Medikationsfehler. Die Erfassung und Analyse aufgetretener und auch Beinahe-Fehler bilden die Grundlage für die Entwicklung von Strategien zur Fehler- und Schadensvermeidung und für einen systematischen Ansatz zur Verbesserung der AMTS.
QMS mit Blick auf Fehlervermeidung
Und hier können sich auch Apotheken engagieren. Der
klassische Fehler, der in der Apotheke auftreten kann, ist die Abgabe eines falschen
Arzneimittels. Eine Auswahl von Medikationsfehlern, an denen die Apotheke
zumindest beteiligt sein kann, ist in einer Tabelle angeführt. Die AMK
rät: „Jede Apotheke sollte selbst prüfen, welche Ursachen bei ihr zu
Medikationsfehlern führten und wie sie diese mittels Fehlerbarrieren, wie
Checklisten und Aufgabenteilungen, reduzieren kann. Das QMS in Apotheken sollte
bereits solche Prüfungen und abgeleitete Maßnahmen zur Fehlervermeidung
enthalten“. Für die künftige Fehlervermeidung sei entscheidend, die Fehler zu
analysieren und die Ursachen zu beseitigen, anstatt einzelne Mitarbeiter zu
beschuldigen, betont die AMK. Unerlässlich sei es für eine positive
Fehlerkultur, das System mit allen Prozessschritten in den Mittelpunkt der
Betrachtungen zu stellen.
Aber nicht jede Fehlerursache kann die Apotheke selbst beseitigen. Wenn der Pharmazeutische Unternehmer oder die zuständige Behörde tätig werden muss, meldet die Apotheke den Medikationsfehler, der eine unerwünschte Wirkung verursacht hat, der AMK auf dem UAW-Berichtsbogen. Meldungen zu Medikationsfehlern werden bei der AMK aufbereitet und an die Bundesoberbehörden (BfArM oder PEI) weitergeleitet beziehungsweise dem Pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt.
Aktuelle UAW-Berichtsbögen werden überprüft
Kürzlich räumte bei einer Veranstaltung des BfArM ein AMK-Vertreter ein, dass die Meldebögen für Berichte über Medikationsfehler eher weniger geeignet seien. Und so prüft die AMK derzeit, ob die aktuellen Berichtsbögen für die Meldung von (potenziellen) Medikationsfehlern anzupassen sind oder ein neuer Berichtsbogen zu entwickeln ist.
1 Kommentar
Typisch !
von gabriela aures am 09.03.2016 um 10:04 Uhr
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