Wirtschafts-INTERPHARM

Quo vadis Apothekenhonorar?

Berlin - 19.03.2016, 16:59 Uhr

Thomas Müller-Bohn ist überzeugt: Eine Anpassung des Apothekenhonorars ist gar nicht so kompliziert. (Foto: Hartlmair)

Thomas Müller-Bohn ist überzeugt: Eine Anpassung des Apothekenhonorars ist gar nicht so kompliziert. (Foto: Hartlmair)


Eine Beratungsgesellschaft soll innerhalb von 18 Monaten ermitteln, ob und in welchem Ausmaß die Preise und Preiszuschläge für Rx-Arzneimittel einer Änderung bedürfen. Thomas Müller-Bohn zeigte sich auf der Wirtschafts-INTERPHARM überzeugt: Einen Erkenntnisgewinn wird das Gutachten nicht bringen. Die Datengrundlagen und Methoden gibt es bereits – und einen Lösungsvorschlag hat er auch schon.

Die in Mainz ansässige Unternehmensberatung 2hm & Associates erhielt kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium den Zuschlag für ein ausgeschriebenes Forschungsvorhaben: Sie soll ein allgemein anerkanntes theoretisches Konzept „zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ erstellen. Dazu gehört eine Datengrundlage sowie Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sollen abgeschätzt werden.

Für Thomas Müller-Bohn, Apotheker, Diplom-Kaufmann und DAZ-Redakteur, ist dieser Auftrag kaum nachvollziehbar. Das BMWi ist durch das Arzneimittelgesetz ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates den Festzuschlag „entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen“. Doch das Gutachten wolle offenbar eine „große“ Lösung mit Ermittlung der Datengrundlage, nicht nur für Fertig-, sondern auch für Rezepturarzneimittel – und möglicherweise auch mit Zuordnung der Kosten zu Leistungen. Allerdings ist dem Auftrag nicht zu entnehmen, dass ein komplett neues Honorierungskonzept gewollt ist. Das ist aus Sicht von Müller-Bohn auch nicht notwendig.

Festzuschlag honoriert Versorgungauftrag

Bei der WirtschaftsINTERPHARM gab er zu bedenken: Der Festzuschlag ist eine Honorierung  für die Erfüllung des Versorgungsauftrags – das heißt für alles, das nicht an anderer Stelle honoriert ist. Und dieser Versorgungsauftrag werde vom Heilberufler Apotheker für jeden einzelnen Patienten individuell definiert.  „Das ist die pharmazeutische Verantwortung des Apothekers, die ihm keiner abnehmen kann“.  Alles im Einzelnen aufschlüsseln wollen, sei daher ein falscher Ansatz.    

Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein schneller Weg

Geht es um eine Weiterentwicklung, seien die Probleme bereits bekannt – und auch mögliche Lösungen erkennbar. „Eine umfangreiche Studie ist für den Erkenntnisgewinn nicht nötig, sondern allenfalls für die Umsetzung eines neuen politischen Auftrags“. Bestehe wirklich ein politischer Wille, könnten die Honorare der Apotheken schnell angepasst werden, ist Müller-Bohn überzeugt.

Doch das ist eben der Knackpunkt: Welche Honorierung wird den Apotheken politisch zugestanden? Die jetzige Regierung will die Frage offenbar nicht mehr beantworten – und verschiebt die Beantwortung mit Hilfe des Gutachtens in die nächste Legislaturperiode.

Müller-Bohn hat jedenfalls schon einen Vorschlag zur Honorierung. Dazu müsse nur die 2013 angewendete Methode etwas überarbeitetet werden. Ausführlich dargelegt hat diese Lösung bereits in DAZ Nr. 46, 2015, S. 26.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Alles richtig . . .

von Uwe Hansmann am 20.03.2016 um 8:59 Uhr

und korrekt schlussgefolgert lieber Thomas Müller-Bohn. In der Tat dient dieses durchsichtige Manövers unseres Erzengels am Ende des Tages nur einem Zweck: Das Honorar möglichst noch zu senken, weil man ja Skaleneffekte heben kann.
Wann wacht die berufspolitische Führung in Berlin endlich auf? Stattdessen ergeht man sich in kleinstaatlichem MM Geplänkel über das die umgebende Großkassenlandschaft nur milde lächelt.
Ein Trauerspiel!

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