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In Italien könnten OTC-Shops schon bald mit dem typischen grünen Apothekenkreuz werben dürfen. In den meisten Regionen des Landes dürfen nur Apotheken das hellgrün leuchtende Kreuz verwenden. Ein Verwaltungsgericht der Region Toskana hat nun aber ein richtungsweisendes Urteil gesprochen.
In Italien ist ein Teil der Arzneimittelversorgung liberalisiert: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen auch in sogenannten „Parafarmacie“ verkauft werden. Solche OTC-Shops unterliegen nicht der Bedarfsplanung. Apotheker, die eine Verkaufsstelle eröffnen wollen, benötigen keine besondere staatliche Erlaubnis. Das Sortiment der Parafarmacie ist gesetzlich auf einige Arzneimittel-Listen beschränkt. Dazu gehören allerdings auch viele Arzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, zum Beispiel hochdosierte Schmerzmittel (Paracetamol, Ibuprofen), einige Antimykotika und Antihistaminika sowie bestimmte Aciclovir-haltige Crèmes. Die OTC-Shops sind seit 2006 zugelassen. In den vergangenen Jahren ist ihre Anzahl stetig angestiegen, inzwischen gibt es in Italien mehr als 5.700 solcher Verkaufsstellen (und rund 18.100 Apotheken).
OTC-Shops dürfen in den meisten Regionen Italiens nicht mit dem grünen Apothekenkreuz werben. In den lokalen Gesetzen der toskanischen Landeshauptstadt Florenz heißt es, dass das Recht, grüne Apothekenkreuze in historischen Stadtkernen anzubringen, ausschließlich „echten Apotheken“ vorbehalten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Bestand und das Stadtbild der alten Stadtkerne zu schützen. Werbeflächen sind nur „einigen“ Dienstleistern erlaubt, deren Leistungen „einen Nutzen für die Öffentlichkeit“ mit sich bringen.
Richter: OTC-Shops leisten „professionelle“ Arbeit
Der Besitzer eines fiorentinischen OTC-Shops wollte das nicht hinnehmen und beantragte bei der Stadt, ein Kreuz an seinem Laden anbringen zu dürfen. Die Verwaltung lehnte ab, der Besitzer zog vor Gericht. Das nun ausgesprochene Urteil ist durchaus überraschend und könnte in Italien an nationaler Tragweite gewinnen.
Aus Sicht der Verwaltungsrichter sind die Dienstleistungen der OTC-Shops nicht bloß „wirtschaftlicher Natur“. Vielmehr leisteten die Parafarmacie Arbeit mit „professionellem Inhalt“, die auch nur in Anwesenheit von Apothekern erfolgen dürfe. Weil die von den OTC-Shops angebotenen Waren „ähnlich wichtig“ wie die der Apotheken seien, sollten auch Parafarmacie in den historischen Stadtzentren mit dem grünen Kreuz werben dürfen, so das Urteil.
Zu erwarten ist nun, dass die Stadtverwaltung in Revision geht. Sollte das Landesgericht das Urteil bestätigen und die OTC-Shops, ähnlich wie das Verwaltungsgericht, als Einrichtungen mit öffentlichem Nutzen ansehen, dürfte die Grenze zwischen Apotheken und OTC-Shops in Italien weiter aufweichen.
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